DIESE RAHMENABONNEMENTVEREINBARUNG REGELT DIE RECHTE DES KUNDEN SOWIE SEINEN ZUGANG ZU UND DIE NUTZUNG DER SOFTWARE-AS-A-SERVICE-ABONNEMENTDIENSTE („SaaS“) VON BRAINR. MIT DER UNTERZEICHNUNG EINES AUFTRAGSFORMULARS, DAS AUF DIESE VEREINBARUNG VERWEIST, AKZEPTIERT DER KUNDE ALLE HIERIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN UND STIMMT DIESEN ZU.
Gültig ab: 01.01.2024
1. Begriffsbestimmungen
Zusätzlich zu den Begriffen, die bei ihrer ersten Verwendung in dieser Vereinbarung definiert wurden, werden bestimmte Begriffe im Folgenden definiert:
„Add-ons“ bezeichnet optionale Zusatzfunktionen, die im Rahmen bestimmter Abonnementtarife erworben werden können.
„Verbundene Person“ bezeichnet in Bezug auf eine Person jede andere Person, die direkt oder indirekt von dieser Person kontrolliert wird oder mit dieser Person unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Vereinbarung gilt, dass eine Person „Kontrolle“ über eine andere Person ausübt, wenn: (a) diese Person direkt oder indirekt, allein oder über eine oder mehrere Personen, mindestens 50 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stimmrechtsaktien oder sonstigen Kapitalanteile dieser anderen Person besitzt, kontrolliert oder über Stimmrechte daran verfügt; oder (b) diese Person die Geschäftsführung oder den Geschäftsbetrieb dieser anderen Person kontrolliert oder die Befugnis dazu hat, einschließlich durch Vertrag.
„BRAINR“ bezeichnet BRAINR, S.A., ein portugiesisches Unternehmen mit Sitz in Zona Industrial da Zicofa, Lote 4, Cova das Faias, 2415-314 Leiria, Portugal, mit einem Stammkapital von 100.000,00 € (einhunderttausend Euro), eingetragen im Handelsregister unter der einzigen Registrierungs- und Rechtsträger-Nummer 516740610, oder ein anderes verbundenes Unternehmen von BRAINR, S.A., die als BRAINR den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, wie in dem von BRAINR, S.A. oder einer relevanten Tochtergesellschaft unterzeichneten oder akzeptierten Bestellformular angegeben.
„BRAINR-Software“ bezeichnet die spezifischen Softwareanwendungen (z. B. Android-App, Webanwendung), über die der Kunde auf die SaaS-Abonnementdienste von BRAINR zugreifen kann. Die Software umfasst native Anwendungen (wie die im Play Store verfügbare Android-App) sowie die webbasierte Anwendung, auf die über einen Browser zugegriffen werden kann.
„Kunde“ bezeichnet die Partei, die diesen Vertrag mit BRAINR abschließt und im Bestellformular genannt ist.
„Kundeninhalte“ bezeichnet alle Daten, Informationen, Texte, Dateien, Bilder oder sonstigen Materialien
, die der Kunde oder seine Nutzer in die betreffenden Dienste hochladen, übermitteln oder dort speichern.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet nicht öffentliche Informationen, die eine der Parteien von der anderen Partei erhält oder auf die sie aufgrund dieser Vereinbarung Zugriff hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Daten jeder Partei sowie die proprietäre Software und die Computerabläufe, den Code, die Erfindungen, die Algorithmen, die Geschäftskonzepte, die Arbeitsabläufe, die Marketing-, Finanz-, Geschäfts- und technischen Informationen jeder Partei, die Bedingungen und Preise im Rahmen dieser Vereinbarung, die mit der Nutzung der SaaS-Abonnementdienste verbundenen Authentifizierungsdaten, personenbezogene Daten sowie alle Informationen, die entweder eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Art es einer vernünftigen Person verständlich machen würde, dass sie vertraulich sind.
„Abgedeckte Dienste“ hat die im SLA angegebene Bedeutung.
„Direkte Schäden“ bezeichnet Schäden, die die natürliche und wahrscheinliche Folge des Vertragsbruchs sind, unter Ausschluss aller indirekten, zufälligen, besonderen, Straf- oder Folgeschäden im Sinne von Abschnitt 14.1.
„Dokumentation“ bezeichnet die Online-Benutzerhandbücher, Produktdokumentationen, API-Referenzen sowie die Ressourcen des Hilfezentrums und Schulungshandbücher für die SaaS-Abonnementdienste, die von BRAINR von Zeit zu Zeit über https://help.brainr.com zur Verfügung gestellt werden.
„Gebühren“ bezeichnet den für die SaaS-Abonnementdienste zu zahlenden Betrag, wie im jeweiligen Bestellformular aufgeführt.
„Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das im Bestellformular angegebene Datum des Inkrafttretens.
„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis, das auf höhere Gewalt, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, Erdbeben, Kriegshandlungen oder Terrorismus, Hacking oder Piraterie, die selbst unter Einhaltung der besten Sicherheitsstandards nicht zu kontrollieren sind, Unruhen, Aufstände, Pandemien, Eingriffe einer Regierung oder Behörde oder sonstige Gründe zurückzuführen ist, bei denen die Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen und nicht auf deren Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen zurückzuführen sind.
„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle Patente, Patentrechte, Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und sonstigen in den vorgenannten Rechten enthaltenen geistigen Eigentumsrechte sowie alle Anträge und Rechte zur Beantragung von Registrierungen oder Schutzrechten in diesem Zusammenhang, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen oder künftig entstehen. Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum werden als „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet.
Der Begriff „Schnittstelle“ im Sinne eines Bestellformulars bezeichnet Geräte, auf denen die SaaS-Abonnementdienste von BRAINR ausgeführt werden (PCs, Tablets, Scanner oder andere Geräte), Geräte, die mit der Software verbunden sind (Maschinen, Drucker, Waagen), oder andere Software, die mit BRAINR verbunden ist (ERP-Systeme, Druckserver usw.) – und zwar in einem bestimmten Monat.
„Monatliche Abonnementgebühr“ hat die im SLA angegebene Bedeutung.
„Bestellformular“ bezeichnet ein von den Parteien in Bezug auf die SaaS-Abonnementdienste unterzeichnetes Bestellformular, das diese Vereinbarung durch Verweis einbezieht, einschließlich aller Nachträge und Änderungen, die von Zeit zu Zeit vom Kunden unterzeichnet oder akzeptiert werden. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten als durch Verweis in jedes Bestellformular aufgenommen. Der Begriff „Bestellformular“ schließt ausdrücklich alle Bestimmungen in der Bestellung des Kunden aus, die zusätzlich zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des von BRAINR ausgestellten geltenden Bestellformulars bestehen oder mit diesen unvereinbar sind.
„Partei“ bezeichnet den Kunden oder BRAINR, und „Parteien“ bezeichnet gemeinsam beide Vertragsparteien dieser Vereinbarung.
„Zulässiger Zweck“ bezeichnet die Nutzung der SaaS-Abonnementdienste gemäß der Dokumentation und den Bestimmungen dieser Vereinbarung (einschließlich etwaiger im Bestellformular festgelegter Nutzungsbeschränkungen) ausschließlich für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden.
„Personenbezogene Daten“ haben die in den geltenden Datenschutzgesetzen beschriebene Bedeutung und umfassen unter anderem alle Daten oder Informationen (unabhängig vom Trägermedium und davon, ob sie allein oder in Kombination vorliegen), die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
„Person“ bezeichnet jede natürliche Person, Kapitalgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Personengesellschaft, Treuhandgesellschaft, Aktiengesellschaft, Geschäftstreuhandgesellschaft, nicht eingetragene Vereinigung, Joint Venture oder jede andere Form von Unternehmen oder juristischer Person.
„SaaS-Angebote“ bezeichnet die Suite von SaaS-Produkten, Tarifen, Add-ons und allen damit verbundenen Funktionen oder Diensten von BRAINR, wie sie im jeweiligen Bestellformular beschrieben sind. Zu den SaaS-Angeboten gehören unter anderem SaaS-Abonnementdienste, Abonnementtarife und Add-ons.
„SLA“ bezeichnet das Dokument „Supportbedingungen und Service Level Agreements (SLA) für BRAINR-Software“, das unter https://brainr.com/legal/support-terms-and-sla verfügbar ist und durch Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung wird.
„Mitarbeiter“ bezeichnet die Angestellten, Beauftragten oder Auftragnehmer einer Partei, eines verbundenen Unternehmens oder einer anderen Person.
„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die ursprüngliche Laufzeit, für die der Kunde gemäß dem Bestellformular die SaaS-Abonnementdienste vertraglich vereinbart hat, sowie jede Verlängerungslaufzeit des Abonnements des Kunden gemäß Abschnitt 7.
„Abonnementmodelle“ bezeichnet das vom Kunden erworbene spezifische Modell der SaaS-Abonnementdienste, wie es im jeweiligen Bestellformular aufgeführt ist, das Einschränkungen oder Berechtigungen hinsichtlich Merkmalen, Funktionen, Supportstufen, Nutzungsbeschränkungen und Zugriffsrechten enthalten kann.
„SaaS-Abonnementdienste“ bezeichnet die Bereitstellung des Zugangs zu BRAINRs allgemein im Handel erhältlichem SaaS-Angebot, einschließlich des Rechts zur Nutzung der SaaS-Abonnementdienste während der Abonnementlaufzeit sowie aller damit verbundenen Support-, Update- und Wartungsleistungen, wie im jeweiligen Bestellformular festgelegt.
„Support“ bezeichnet die von BRAINR für die SaaS-Abonnementdienste und die BRAINR-Software erbrachten Leistungen in den Bereichen technische Unterstützung, Wartung und Aktualisierung, wie im SLA näher beschrieben.
„Nutzer“ bezeichnet einen einzelnen Mitarbeiter, Mitarbeiter, Kunde oder Berater des Kunden oder eines verbundenen Unternehmens des Kunden, der vom Kunden zur Nutzung der SaaS-Abonnementdienste für den zulässigen Zweck autorisiert wurde, unabhängig davon, ob die Person die SaaS-Abonnementdienste zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv nutzt oder nicht, und dem der Kunde (oder BRAINR auf Wunsch des Kunden) eine Benutzerkennung und ein Passwort zur Verfügung gestellt hat, vorausgesetzt, dass kein autorisierter Benutzer ein direkter oder indirekter Wettbewerber von BRAINR sein oder für einen solchen arbeiten darf.
2. Geltungsbereich der Vereinbarung
2.1. BRAINR erbringt die in den jeweiligen Bestellformularen beschriebenen SaaS-Abonnementdienste.
2.2. BRAINR stellt seine SaaS-Abonnementdienste auf Abonnementbasis zur Verfügung und gewährt dem Kunden für jede Abonnementlaufzeit Zugang zu den SaaS-Abonnementdiensten gemäß den in dieser Rahmenvereinbarung („Vereinbarung“) festgelegten Bedingungen und den im Bestellformular dargelegten Bestimmungen.
2.3. Die vom Kunden vertraglich vereinbarten spezifischen SaaS-Abonnementdienste, einschließlich des gewählten Abonnementtarifs und etwaiger Zusatzmodule, werden im Bestellformular wie dort ausdrücklich angegeben aufgeführt; dieses enthält alle geltenden Bedingungen, Nutzungsbeschränkungen und Gebühren.
2.4. Jedes Bestellformular gilt als eigenständiger Vertrag, der von den übrigen Bestellformularen unabhängig ist, sofern im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.5. Erwirbt der Kunde zusätzlich professionelle Dienstleistungen, unterliegen diese ausschließlich dem Vertrag über professionelle Dienstleistungen von BRAINR. Sofern im Vertrag über professionelle Dienstleistungen oder im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, ändern die zu erbringenden Leistungen nichts am Umfang der SaaS-Abonnementdienste.
3. Bereitstellung und Nutzung von Abonnementdiensten
3.1. Während der geltenden Abonnementlaufzeit stellt BRAINR dem Kunden die SaaS-Abonnementdienste zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und unter den darin enthaltenen Voraussetzungen zur Verfügung.
3.2. BRAINR ist für die Bereitstellung, den Betrieb, die Verwaltung und das Hosting der SaaS-Abonnementdienste verantwortlich. BRAINR kann die Dienste unter Einsatz von externen Hosting-Anbietern und Unterauftragsverarbeitern erbringen. BRAINR bleibt für deren Leistung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
3.3. Während der Vertragslaufzeit wird dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht gewährt, auf die BRAINR-Software zuzugreifen und diese zu nutzen, und zwar ausschließlich zum Zweck des Zugriffs auf die Dienste und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und der Dokumentation.
3.4. Der Kunde ist für die gesamte Hardware, Software, Konnektivität und die damit verbundene Infrastruktur verantwortlich, die für den Zugriff auf die SaaS-Abonnementdienste und deren Nutzung erforderlich sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die in der Dokumentation beschriebenen Mindestanforderungen an System, Browser und Netzwerk zu erfüllen. BRAINR haftet nicht für Probleme, die durch die Umgebung des Kunden oder durch Dienste Dritter verursacht werden, auf die BRAINR keinen Einfluss hat.
3.5. BRAINR unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die SaaS-Abonnementdienste dem Kunden gemäß dem SLA und vorbehaltlich der darin festgelegten Abhilfemaßnahmen zur Nutzung zur Verfügung stehen. Keine Bestimmung dieses Abschnitts schränkt das Recht von BRAINR ein, geplante oder dringende Wartungsarbeiten gemäß dem SLA durchzuführen.
3.6. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Sicherheit sowie die ordnungsgemäße Erstellung, Nutzung und rechtzeitige Kündigung aller Benutzerkennungen, Passwörter, API-Schlüssel und sonstigen Sicherheitsdaten, die im Zusammenhang mit den SaaS-Abonnementdiensten verwendet werden, und hat alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese vertraulich und sicher aufbewahrt, ordnungsgemäß verwendet und nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden. Der Kunde hat BRAINR unverzüglich zu informieren, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Benutzer-ID, ein Passwort oder ein anderes Sicherheitsmittel einer Person bekannt geworden ist oder wahrscheinlich bekannt werden wird, die nicht zur Nutzung berechtigt ist, oder dass diese in unbefugter Weise genutzt wird oder wahrscheinlich genutzt werden wird. BRAINR behält sich das Recht vor (nach eigenem Ermessen), vom Kunden die Änderung einzelner oder aller Benutzer-IDs, Passwörter oder anderer Sicherheitsvorrichtungen zu verlangen, die der Kunde im Zusammenhang mit den SaaS-Abonnementdiensten verwendet, und der Kunde hat einer solchen Aufforderung unverzüglich nachzukommen.
3.7. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Beziehungen zu allen Nutzern des Kunden, für deren Nutzung der SaaS-Abonnementdienste und dafür, dass diese alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten. Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen und/oder Bedingungen dieser Vereinbarung durch einen Nutzer des Kunden gilt als Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen und Bedingungen.
3.8. BRAINR kann die Dienste oder einen betroffenen Teil davon unverzüglich aussetzen, wenn dies zur Bewältigung eines Sicherheitsrisikos, zur Verhinderung von Betrug oder Missbrauch oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. BRAINR beschränkt die Aussetzung auf das unbedingt Notwendige, benachrichtigt den Kunden unverzüglich und stellt den Zugang umgehend wieder her, sobald das Problem behoben ist.
4. Rechte und Einschränkungen
4.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich der hierin festgelegten Zahlungsverpflichtungen des Kunden) gewährt BRAINR dem Kunden ein beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht auf Zugriff und Nutzung der SaaS-Abonnementdienste und der Dokumentation sowie das Recht, Nutzern den Zugriff auf und die Nutzung der SaaS-Abonnementdienste und der Dokumentation ausschließlich zu den in dieser Vereinbarung gestatteten Zwecken zu gestatten.
4.2. Der Zugriff des Kunden auf die SaaS-Abonnementdienste und deren Nutzung sind auf die im Bestellformular angegebene Anzahl von Schnittstellen beschränkt.
4.3. BRAINR gewährt dem Kunden ferner das Recht, Kopien der Dokumentation ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke des Kunden anzufertigen. Die Dokumentation darf nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist für Nutzer gemäß dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.
4.4. BRAINR behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Mit Ausnahme der ausdrücklich eingeräumten Rechte werden keine weiteren Rechte stillschweigend oder auf andere Weise gewährt.
4.5. BRAINR kann nach eigenem Ermessen Vorschauversionen oder Beta-Funktionen zur Verfügung stellen. Vorschauversionen werden „wie besehen“ bereitgestellt, unterliegen keinen SLA-Verpflichtungen und Gewährleistungen und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
5. Nutzungsbeschränkungen
5.1. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist oder BRAINR zuvor schriftlich zugestimmt hat, ist es dem Kunden untersagt (und er darf es auch Dritten nicht gestatten):
5.1.1. seine Rechte zur Nutzung der SaaS-Abonnementdienste oder der mit diesen Diensten verbundenen BRAINR-Software an Dritte zu übertragen;
5.1.2. die SaaS-Abonnementdienste ganz oder teilweise einer Person, die kein autorisierter Nutzer ist, zur Verfügung zu stellen, offenzulegen, weiterzugeben, zugänglich zu machen oder deren Nutzung zu gestatten;
5.1.3. Die SaaS-Abonnementdienste und/oder die BRAINR-Software in einer Weise zu installieren, zu nutzen oder zu versuchen, sie zu nutzen, die technische Maßnahmen zur Kontrolle oder Einschränkung des Zugriffs auf die SaaS-Abonnementdienste und/oder die BRAINR-Software umgeht, außer Kraft setzt oder beeinträchtigt, einschließlich des Versuchs, Nutzungsmessungen, Ratenbeschränkungen oder technische Kontrollen zu umgehen, oder des Zugriffs auf nicht öffentliche APIs oder Endpunkte;
5.1.4. Markierungen, Logos oder Hinweise auf die geistigen Eigentumsrechte von BRAINR, die in der BRAINR-Software enthalten sind oder mit dieser in Verbindung stehen, zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen;
5.1.5. die SaaS-Abonnementdienste auf mehr Schnittstellen zu nutzen, als in dem jeweiligen Bestellformular angegeben ist;
5.1.6. die SaaS-Abonnementdienste zu nutzen, um Schulungen für Dritte anzubieten oder um Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, zu erstellen oder zu betreiben, die mit BRAINR im Wettbewerb stehen;
5.1.7. die Ergebnisse von Leistungs- oder Benchmark-Tests der SaaS-Abonnementdienste ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BRAINR an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder mitzuteilen;
5.1.8. Die SaaS-Abonnementdienste unter Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen.
5.1.9. Malware hochzuladen oder zu übertragen, die Dienste oder die zugehörige Infrastruktur zu untersuchen oder zu scannen oder zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu Systemen oder Daten zu verschaffen.
5.2. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung und des geltenden Bestellformulars verpflichtet sich der Kunde, die SaaS-Abonnementdienste nicht zu nutzen oder deren Nutzung zu gestatten, um Inhalte anzuzeigen, zu speichern, zu verarbeiten oder zu übertragen, die eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums darstellen oder anderweitig gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften verstoßen könnten. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für seine Inhalte und für die Einholung aller erforderlichen Rechte.
5.3. Erhält BRAINR Informationen darüber, dass der Kunde gegen eine der vorstehenden Beschränkungen verstößt, wird BRAINR den Kunden darüber in Kenntnis setzen, und der Kunde wird unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um diesen Verstoß zu beheben.
5.4. Ergreift der Kunde nicht die erforderlichen Maßnahmen gemäß den vorstehenden Bestimmungen, behält sich BRAINR das Recht vor, ist jedoch nicht verpflichtet, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. BRAINR übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für den Fall, dass BRAINR solche Maßnahmen ergreift.
5.5. Der Kunde darf Benutzerkonten oder Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und muss den Zugriff für ausgeschiedene Mitarbeiter unverzüglich sperren.
6. Gebühren und Zahlung
6.1. Der Kunde zahlt BRAINR die im jeweiligen Bestellformular festgelegten Gebühren ohne Abzüge. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, werden die Gebühren für Abonnements für jede Abonnementlaufzeit oder jeden Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.
6.2. Die in einem Bestellformular aufgeführten Gebühren verstehen sich zuzüglich aller anfallenden Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Zölle oder ähnlicher Abgaben, die nach geltendem Recht erhoben werden; sofern erforderlich, hat der Kunde BRAINR alle anfallenden Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben zu zahlen oder zu erstatten, die nach geltendem Recht im Zusammenhang mit dem Bestellformular anfallen, unbeschadet der Haftung von BRAINR für seine eigenen Einkommenssteuern, wobei diese Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben von BRAINR zusätzlich zu den angegebenen Gebühren in Rechnung gestellt und auf der entsprechenden Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
6.3. Alle Gebühren sind an BRAINR zu zahlen und innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der entsprechenden Rechnung oder gemäß den im jeweiligen Bestellformular festgelegten Bedingungen fällig.
6.4. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, können Bestellungen nicht storniert werden, und Zahlungen sind nicht erstattungsfähig.
6.5. Falls der Kunde einen begründeten und in gutem Glauben vorgebrachten Grund hat, die fälligen Gebühren aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen von BRAINR aus diesem Vertrag anzufechten, muss er BRAINR über solche beanstandeten Gebühren spätestens am Fälligkeitstag der entsprechenden Rechnung informieren und darf die Zahlung nur für den Teil der Gebühren zurückhalten, für den er einen begründeten und in gutem Glauben vorgebrachten Grund zur Beanstandung hat.
6.6. Die Nichtzahlung unbestrittener Gebühren innerhalb der in der jeweiligen Bestellung festgelegten Frist stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, und BRAINR ist berechtigt:
6.6.1. nach einer schriftlichen Ankündigung von 30 Tagen das Recht des Kunden auf Zugriff auf oder Nutzung eines Teils oder der Gesamtheit der Abonnementdienste und/oder die Erbringung von Supportleistungen durch BRAINR auszusetzen, bis alle fälligen und unbestrittenen Beträge sowie die entsprechenden Zinsen beglichen sind; und/oder
6.6.2. sein Recht auf Kündigung dieses Vertrags gemäß Abschnitt 7 (Laufzeit und Kündigung) auszuüben.
6.6.6. nach einer schriftlichen Ankündigung von 30 Tagen das Recht des Kunden auf Zugriff auf oder Nutzung eines Teils oder der Gesamtheit der Abonnementdienste und/oder die Erbringung von Supportleistungen durch BRAINR auszusetzen, bis alle fälligen und unbestrittenen Beträge sowie die entsprechenden Zinsen beglichen sind; und/oder
6.6.7. sein Recht auf Kündigung dieses Vertrags gemäß Abschnitt 7 (Laufzeit und Kündigung) auszuüben.
6.7. Die fortgesetzte Nichtzahlung unbestrittener Beträge nach einer Zahlungsaussetzung und einer weiteren 15-tägigen Mahnung kann einen Kündigungsgrund gemäß Abschnitt 7 darstellen.
6.8. Beauftragt BRAINR einen Rechtsbeistand mit der Einziehung überfälliger Gebühren, hat der Kunde BRAINR die angemessenen Anwaltskosten und Inkassokosten zu erstatten, sofern BRAINR in diesem Inkassoverfahren obsiegt oder der Kunde den überfälligen Betrag nach Einleitung rechtlicher Schritte begleicht.
7. Vertragsdauer, Kündigung und Verlängerung
7.1. Die vom Kunden bestellten SaaS-Abonnementdienste beginnen an dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Startdatum und laufen bis zu dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Enddatum (die „ursprüngliche Abonnementlaufzeit“).
7.2. In jedem Bestellformular im Rahmen des Vertrags ist die Abonnementlaufzeit für die jeweilige Bestellung angegeben. Der Kunde hat die für die Verlängerung seiner SaaS-Abonnementdienste erforderlichen Unterlagen und/oder Bestellungen rechtzeitig auszufüllen.
7.3. Wenn der Vertrag oder die Bestellung eine automatische Verlängerung vorsieht, verlängert sich die Abonnementlaufzeit automatisch um eine Verlängerungslaufzeit, wie sie im Vertrag oder im Bestellformular beschrieben ist („Verlängerungslaufzeit“).
7.4. Sofern weder im Vertrag noch im Bestellformular eine automatische Verlängerung vorgesehen ist, ist für die Verlängerung der Abonnementlaufzeit eine einvernehmliche Vereinbarung der Parteien sowie die Unterzeichnung eines neuen Bestellformulars durch die Parteien erforderlich. Sofern dies gemäß den internen Richtlinien des Kunden erforderlich ist, muss der Kunde vor Inkrafttreten der verlängerten Abonnementlaufzeit zudem eine Bestellung erteilen.
7.5. Verlängert der Kunde die Abonnementlaufzeit für ein Bestellformular, ist er jedoch nicht in der Lage, die für die vertragliche Bindung an diese Verlängerung erforderlichen Vertragsunterlagen und/oder die Bestellung bis zum Ende der ablaufenden Abonnementlaufzeit zu erledigen, ist BRAINR berechtigt, eine Gebühr für verspätete Verlängerung in Höhe von fünf Prozent der Gebühren für die verlängerte Abonnementlaufzeit zu erheben. Diese Gebühren für verspätete Verlängerung werden nicht auf die anfallenden Abonnementgebühren für die SaaS-Dienste angerechnet oder darauf angerechnet, einschließlich zuvor vereinbarter Begrenzungen von Preiserhöhungen oder Obergrenzen für Preisanpassungen. Wenn der Kunde letztendlich nicht verlängert, aber das Abonnement für die SaaS-Dienste nach Ablauf der Abonnementlaufzeit weiterhin nutzt, gelten die Bestimmungen des nachstehenden Abschnitts „Übermäßige Nutzung von Abonnements für SaaS-Dienste“.
7.6. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Gewährleistung, eine wesentliche Vertragsbestimmung oder eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Verletzung behebt.
7.7. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei:
7.7.1. aufgelöst oder liquidiert wird oder zu diesem Zweck gesellschaftsrechtliche Maßnahmen ergreift;
7.7.2. zahlungsunfähig wird oder allgemein nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen, oder diese nicht begleicht;
7.7.3. einen Antrag auf freiwillige oder unfreiwillige Insolvenz gestellt hat oder gegen das Unternehmen ein solcher Antrag gestellt wurde oder das Unternehmen anderweitig freiwillig oder unfreiwillig Gegenstand eines Verfahrens nach inländischem oder ausländischem Insolvenzrecht wird;
7.7.4. eine allgemeine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder vorzunehmen beabsichtigt; oder
7.7.5. einen Zwangsverwalter, Treuhänder, Verwalter oder einen ähnlichen Beauftragten beantragt hat oder ein solcher auf Anordnung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde bestellt wurde, um die Verwaltung oder den Verkauf eines wesentlichen Teils seines Vermögens oder Geschäfts zu übernehmen.
7.8. Bei Kündigung oder Ablauf werden alle SaaS-Abonnementdienste automatisch gekündigt, und der Kunde hat keinen Zugriff mehr auf die SaaS-Abonnementdienste.
7.9. Kündigt BRAINR diesen Vertrag gemäß den vorstehenden Abschnitten 7.6. (Kündigung aus wichtigem Grund) oder 7.7. (Kündigung wegen Insolvenz), stellt BRAINR dem Kunden alle Beträge in Rechnung, die für die gekündigten SaaS-Abonnementdienste vor der Kündigung angefallen sind und zuvor noch nicht in Rechnung gestellt wurden, sowie alle im Rahmen dieses Vertrags noch ausstehenden Beträge. Der Kunde begleicht diese Rechnungen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
7.10. Kündigt der Kunde diesen Vertrag gemäß den Abschnitten 7.6. (Kündigung aus wichtigem Grund) oder 7.7. (Kündigung wegen Insolvenz), erstattet BRAINR dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung bestehenden SaaS-Abonnementdienste (linear abgeschrieben). Die Kündigung befreit den Kunden in keinem Fall von der Verpflichtung, alle gemäß dieser Vereinbarung an BRAINR fälligen Gebühren zu zahlen.
7.11. Es wird vereinbart und anerkannt, dass eine Kündigung oder ein Ablauf das Recht einer Partei nicht ausschließt, andere rechtlich verfügbare Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob eine Kündigung erfolgt oder nicht.
8. Übermäßige Nutzung von SaaS-Abonnementdiensten
8.1. Damit sowohl BRAINR als auch der Kunde den Grad der Akzeptanz der SaaS-Abonnementdienste durch den Kunden beurteilen können, wird der Kunde mit BRAINR zusammenarbeiten, um eine sichere Fernüberprüfung der Nutzung durchzuführen. Am Ende jedes Kalendermonats wird BRAINR die Ergebnisse jeder Überprüfung mit dem Kunden besprechen und gemeinsam mit dem Kunden daran arbeiten, die Genauigkeit und Optimierung der Nutzung durch den Kunden sicherzustellen.
8.2. Sollte der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit seine vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte (die auf die im jeweiligen Bestellformular angegebene Anzahl zulässiger Schnittstellen beschränkt sind) für einen bestimmten Monat gemäß dem jeweiligen Bestellformular überschritten haben, zieht es BRAINR vor, mit dem Kunden ein neues Bestellformular auszuhandeln und zu unterzeichnen, um die Mehrnutzung abzudecken, anstatt dem Kunden die Mehrnutzung und Compliance-Gebühren in Rechnung zu stellen.
8.3. Sollte der Kunde jedoch keinen neuen Auftrag zur Deckung der Mehrnutzung abschließen, behält sich BRAINR das Recht vor, dem Kunden die Mehrnutzung zum jeweils geltenden Listenpreis in Rechnung zu stellen, und zwar ab dem Datum der ersten Mehrnutzung bis zum Ende der jeweils geltenden Abonnementlaufzeit und/oder bis zum Datum der letzten Nutzung, falls diese nach Beendigung oder Ablauf der Abonnementlaufzeit erfolgt. Wenn der Kunde die Mehrnutzung nicht innerhalb von 60 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch BRAINR begleicht, sei es durch Abschluss eines neuen Bestellformulars zur Deckung der Mehrnutzung oder durch Zahlung einer Rechnung für die Mehrnutzung, kann BRAINR zusätzlich zu den für die Mehrnutzung geschuldeten Gebühren eine Compliance-Gebühr in Höhe von 50 % der für die Überschreitung fälligen Gebühren erheben, um die zusätzlichen Kosten zu decken, die BRAINR aufgrund der Nichteinhaltung durch den Kunden entstehen.
9. Rechte an geistigem Eigentum
9.1. Im Sinne dieser Vereinbarung sind BRAINR und seine Lizenzgeber Eigentümer aller Rechte, Titel und Ansprüche an den SaaS-Abonnementdiensten, der BRAINR-Software, der Dokumentation, den Konfigurationen, Updates, Derivaten und allen Verbesserungen daran, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum. Dem Kunden werden keine Rechte gewährt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung und dem entsprechenden Bestellformular festgelegt. Jede Gewährung von Rechten durch BRAINR wird ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder dem entsprechenden Bestellformular angegeben.
9.2. Der Kunde behält alle Rechte, Ansprüche und Interessen an den Kundeninhalten. Der Kunde gewährt BRAINR und seinen Unterauftragsverarbeitern eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz zum Hosten, Kopieren, Übertragen, Anzeigen und Verarbeiten von Kundeninhalten, und zwar ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienste und des Supports, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Geschäftskontinuität sowie zur Verbesserung der Leistung und Zuverlässigkeit der Dienste. Einschränkung beim Modelltraining: BRAINR wird Kundeninhalte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht zum Trainieren allgemeiner maschineller Lernmodelle oder für die Produktentwicklung verwenden, die nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste steht.
9.3. Der Kunde erwirbt aufgrund dieses Vertrags oder der Nutzung der Dienste keinerlei Eigentumsrechte, Ansprüche oder Anteile an den geistigen Eigentumsrechten an den SaaS-Abonnementdiensten, der BRAINR-Software oder der Dokumentation.
9.4. Der Kunde und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter und Nutzer können nach eigenem Ermessen Vorschläge, Ideen oder Feedback zu den Diensten übermitteln; BRAINR ist berechtigt, dieses Feedback ohne Einschränkung oder Verpflichtung auf unbefristeter, unwiderruflicher, weltweiter und gebührenfreier Basis zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern, unterzulizenzieren und zu verwerten. Diese Klausel gewährt BRAINR keine Rechte an personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen des Kunden.
9.5. Ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 9.4 unterliegt die Nutzung von Feedback, das personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen des Kunden enthält, durch BRAINR den Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Vereinbarung sowie den geltenden Datenschutzgesetzen.
9.6. BRAINR und seine verbundenen Unternehmen dürfen anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung und Leistung der Dienste zu Zwecken der Fehlerbehebung, Analyse, Leistungsvergleich, Dienstverbesserung und Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften erheben und verwenden. BRAINR wird technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um eine Rückverfolgung zu verhindern, und wird den Kunden ohne dessen Zustimmung nicht als Quelle dieser Daten offenlegen.
9.7. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 19.4 und der Markenrichtlinien des Kunden gewährt der Kunde BRAINR eine beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Darstellung des Namens und des Logos des Kunden, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, den Kunden als Kunden zu kennzeichnen.
9.8. Sofern dies nicht ungeachtet dieser Einschränkung nach geltendem Recht zulässig ist, darf der Kunde die BRAINR-Software oder -Dienste nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen zu ermitteln.
9.9. Sollten die Dienste Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung werden oder nach Ansicht von BRAINR wahrscheinlich Gegenstand einer solchen Klage werden, ist BRAINR berechtigt, Aktualisierungen, Ersatzlösungen oder Umgehungslösungen mit im Wesentlichen gleichwertiger Funktionalität einzuführen. Die in Abschnitt 13 genannten Rechtsbehelfe stellen die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden bei Rechtsverletzungen dar, ohne die Rechte von BRAINR gemäß diesem Abschnitt einzuschränken.
10. Vertrauliche Informationen
10.1. Jede Partei ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten, sie ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme ihrer eigenen Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und Unterauftragsverarbeiter sowie derjenigen ihrer verbundenen Unternehmen, die zu diesem Zweck Kenntnis davon benötigen und an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens ebenso streng sind wie die hierin festgelegten. Jede Partei schützt vertrauliche Informationen mit mindestens einem angemessenen Sorgfaltsmaßstab und mindestens den Maßnahmen, die sie zum Schutz ihrer eigenen ähnlichen Informationen anwendet. Diese Verpflichtungen bestehen fünf (5) Jahre nach Beendigung oder Ablauf fort; in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse bestehen sie so lange fort, wie diese Informationen nach geltendem Recht ein Geschäftsgeheimnis bleiben.
10.2. Die Parteien sind nicht an die vorstehenden Geheimhaltungspflichten in Bezug auf vertrauliche Informationen gebunden, die:
10.2.1. ohne Zutun oder Unterlassung der empfangenden Partei gemeinfrei ist oder wird;
10.2.2. sich vor der Offenlegung ohne Einschränkung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befand und von dieser weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei bezogen worden war;
10.2.3. der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung hinsichtlich der Weitergabe offengelegt wird; oder
10.2.4. von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wurde, ohne dass dabei vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder herangezogen wurden.
10.3. Vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 10.4 darf eine Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen:
10.3.1. Auf eine gültige Anordnung oder Aufforderung eines Gerichts oder einer anderen staatlichen oder Aufsichtsbehörde hin;
10.3.2. sofern gesetzlich vorgeschrieben; oder
10.3.3. Soweit dies zur Feststellung der Rechte einer der Parteien aus diesem Vertrag erforderlich ist.
10.4. Die Partei, die die Offenlegung von Informationen beabsichtigt, setzt die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis und räumt ihr die Möglichkeit ein, Widerspruch einzulegen oder eine einstweilige Verfügung zu beantragen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
10.5. Sofern nicht anderweitig zur Förderung der Ziele dieser Vereinbarung genehmigt oder erforderlich, hat die empfangende Partei auf Verlangen der offenlegenden Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen sowie alle Dokumente oder Datenträger, die solche vertraulichen Informationen enthalten, und alle Kopien oder Auszüge davon vernichten und die Vernichtung schriftlich bestätigen oder an die offenlegende Partei zurückgeben, wobei es der empfangenden Partei gestattet ist, Kopien von Computeraufzeichnungen und Dateien, die vertrauliche Informationen enthalten und gemäß automatischen Archivierungs- und Sicherungsverfahren erstellt wurden, oder eine Sicherungskopie solcher vertraulichen Informationen, wie sie durch Gesetze, Vorschriften Vorschriften oder internen Compliance-Richtlinien erforderlich ist; in diesen Fällen unterliegen diese vertraulichen Informationen auch nach Ablauf der in Ziffer 10.1 oben festgelegten Frist weiterhin den Geheimhaltungspflichten.
10.6. Anonymisierte und aggregierte Daten, anhand derer die offenlegende Partei oder ihre Nutzer vernünftigerweise nicht identifiziert werden können, gelten nicht als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei.
10.7. Die nicht unverzügliche Durchsetzung der in diesem Abschnitt 10 genannten Verpflichtungen gilt nicht als Verzicht auf diese Verpflichtungen.
11. Personenbezogene Daten
11.1. Die Parteien verpflichten sich, keine personenbezogenen Daten weiterzugeben, sofern dies nicht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich ist.
11.2. Falls BRAINR im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, handelt BRAINR bei deren Verarbeitung als Auftragsverarbeiter des Kunden und verarbeitet personenbezogene Daten stets unter vollständiger Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
11.3. In diesem Fall schließen die Parteien eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung ab.
11.4. Sollte eine Bestimmung in diesem Abschnitt 11 im Widerspruch zur DPA stehen, hat die DPA in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden Vorrang.
12. Gewährleistungen
12.1. BRAINR versichert und gewährleistet, dass:
12.1.1. BRAINR verfügt über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um die in dieser Vereinbarung und im entsprechenden Bestellformular beschriebenen Rechte und Zugangsberechtigungen zu den SaaS-Abonnementdiensten zu gewähren;
12.1.2. Die SaaS-Abonnementdienste müssen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren, die von BRAINR von Zeit zu Zeit aktualisiert wird; und
12.1.3. Der Support wird gemäß der SLA erbracht.
12.1.4. BRAINR verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.
12.2. Im Falle eines Verstoßes gegen die Gewährleistungen gemäß 12.1.1. oder 12.1.2 oben, wird BRAINR als ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden und als seine einzige Verpflichtung und gesamte Haftung nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder: (i) den nicht konformen Teil der SaaS-Abonnementdienste ändern oder ersetzen, um ihn in wesentliche Übereinstimmung mit der geltenden Gewährleistung zu bringen; oder (ii) falls BRAINR dazu nach wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen nicht in der Lage ist, das betreffende Bestellformular ganz oder teilweise kündigen.
12.3. Im Falle einer solchen Kündigung erstattet BRAINR dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren, die auf den nicht vertragsgemäßen Teil der SaaS-Abonnementdienste für die verbleibende Laufzeit des Abonnements entfallen.
12.4. Ansprüche aus den in den vorstehenden Ziffern 12.1.1 oder 12.1.2 genannten Gewährleistungen müssen vom Kunden innerhalb von 30 Tagen, nachdem er von der Nichteinhaltung der jeweiligen Gewährleistung Kenntnis erlangt hat, schriftlich geltend gemacht werden.
12.5. Im Falle eines Verstoßes gegen die in Ziffer 12.1.3 genannte Gewährleistung stellen die im SLA beschriebenen Servicegutschriften die einzige Verpflichtung und die gesamte Haftung von BRAINR sowie den ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden dar.
12.6. BRAINR wird administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Kundeninhalte gemäß den Branchenstandards einführen und aufrechterhalten.
12.7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
12.7.1. SOFERN IN ABSCHNITT 12.1 OBEN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, WERDEN DIE SAAS-ABONNEMENTDIENSTE, DIE BRAINR-SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND BRAINR ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER ANDERWEITIG.
12.7.2. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNT BRAINR AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, EIGENTUMSRECHTE, UNGESTÖRTEN BESITZ ODER SOLCHE, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEN.
12.7.3. BRAINR übernimmt keine Gewähr dafür, dass:
(a) die SaaS-Abonnementdienste unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder vollständig sicher sind;
(b) etwaige Mängel oder Fehler innerhalb eines bestimmten Zeitraums behoben werden;
(c) die SaaS-Abonnementdienste über die in der Dokumentation ausdrücklich beschriebenen Anforderungen hinaus den spezifischen Anforderungen oder geschäftlichen Bedürfnissen des Kunden entsprechen; oder
(d) die durch die Nutzung der SaaS-Abonnementdienste erzielten Ergebnisse korrekt, zuverlässig oder vollständig sind.
12.7.4. Der Kunde erkennt an, dass:
(a) die SaaS-Abonnementdienste von einer Internetverbindung und der Infrastruktur Dritter abhängen, auf die BRAINR keinen Einfluss hat;
(b) Internetbasierte Systeme bergen inhärente Sicherheitsrisiken, die trotz der Sicherheitsmaßnahmen von BRAINR zu unbefugtem Zugriff oder Datenverlust führen können;
(c) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob die SaaS-Abonnementdienste seinen Anforderungen entsprechen, und geeignete Verfahren zur Datensicherung und Geschäftskontinuität zu implementieren; und
(d) Die Internetverbindung birgt inhärente Risiken, die zum Verlust der Privatsphäre, vertraulicher Informationen oder Daten des Kunden führen können.
12.7.5. Alle Funktionen, Merkmale oder Dienste, die als „Preview“, „Beta“, „Early Access“ oder ähnlich bezeichnet werden, werden „wie besehen“ bereitgestellt, unterliegen keinem der in Abschnitt 12.1 oben genannten Gewährleistungen, schließen SLA-Verpflichtungen aus und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder eingestellt werden.
12.7.6. BRAINR lehnt jegliche Gewährleistung in Bezug auf Dienste, Software, Hardware oder Integrationen von Drittanbietern ab, die in Verbindung mit den SaaS-Abonnementdiensten genutzt werden oder über diese zugänglich sind. Die Nutzung von Diensten Dritter durch den Kunden unterliegt den Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter.
13. Haftungsfreistellung
13.1. Während der Laufzeit des Abonnements wird BRAINR auf eigene Kosten jegliche Klage Dritter gegen den Kunden verteidigen oder nach eigenem Ermessen beilegen und alle dem Kunden auferlegten oder im Rahmen eines Vergleichs vereinbarten Schadensersatzzahlungen leisten, soweit die Klage Dritter auf der Behauptung beruht, dass die SaaS-Abonnementdienste ein gültiges und durchsetzbares Patent, Urheberrecht, Markenrecht oder Geschäftsgeheimnis dieses Dritten verletzen (eine „Verletzungsbehauptung“).
13.2. BRAINR übernimmt jene Kosten und Schadensersatzzahlungen, die im Zusammenhang mit einer Klage wegen Rechtsverletzung rechtskräftig gegen den Kunden verhängt oder im Rahmen eines finanziellen Vergleichs über die Klage wegen Rechtsverletzung vereinbart wurden.
13.3. Ungeachtet des Vorstehenden ist BRAINR weder gemäß den vorstehenden Abschnitten 13.1 und 13.2 noch anderweitig verpflichtet, in Bezug auf Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, die auf folgenden Gründen beruhen:
13.3.1. Jede Störung oder jeder Ausfall, der auf eine vom Kunden genutzte Schnittstelle zurückzuführen ist, sofern diese nicht von BRAINR verursacht wurde;
13.3.2. Jede unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung von Bestandteilen der SaaS-Abonnementdienste oder der BRAINR-Software;
13.3.3. Jede unbefugte Kombination der SaaS-Abonnementdienste oder der BRAINR-Software mit anderen Produkten, Software oder Daten, die nicht von BRAINR bereitgestellt oder genehmigt wurden;
13.3.4. Jede Nutzung der SaaS-Abonnementdienste oder der BRAINR-Software für einen Zweck oder in einer Weise, für die sie nicht vorgesehen sind; oder
13.3.5. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung einer Version der BRAINR-Software, die nicht die dem Kunden zur Verfügung gestellte aktuellste Version ist.
13.3.6. Kundeninhalte, Daten oder Materialien, die vom Kunden bereitgestellt oder vom Kunden oder dessen Nutzern in die SaaS-Abonnementdienste hochgeladen werden.
13.3.7. In den SaaS-Abonnementdiensten verwendete Open-Source-Softwarekomponenten, sofern BRAINR die geltenden Open-Source-Lizenzen einhält.
13.4. Werden die SaaS-Abonnementdienste Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung oder besteht nach Ansicht von BRAINR die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht, so kann BRAINR nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder:
13.4.1. dem Kunden das Recht zu sichern, die ihm in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte weiterhin auszuüben;
13.4.2. die SaaS-Abonnementdienste so zu ersetzen oder anzupassen, dass sie den Anforderungen entsprechen und funktional gleichwertig bleiben; oder
13.4.3. Die SaaS-Abonnementdienste durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen und dem Kunden alle im Voraus geleisteten Zahlungen für die verbleibende Abonnementlaufzeit zurückzuerstatten.
13.5. Die vorstehenden Abschnitte 13.1 und 13.2 regeln die gesamte Haftung von BRAINR sowie die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden in Bezug auf tatsächliche oder behauptete Ansprüche wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung von Rechten des geistigen Eigentums.
13.6. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten unter der Voraussetzung, dass die entschädigte Partei:
13.6.1. die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über solche Klagen Dritter zu informieren;
13.6.2. der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung in dieser Angelegenheit sowie über alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu übertragen; und
13.6.3. Auf angemessene Aufforderung der entschädigenden Partei und auf deren Kosten bei dieser Verteidigung mitzuwirken.
13.7. Der Rechtsbeistand der entschädigten Partei ist berechtigt, über die von der entschädigenden Partei angeforderte Unterstützung hinaus auf Kosten der entschädigten Partei an der Abwehr der Forderung mitzuwirken.
13.8. Der Kunde verpflichtet sich, BRAINR gegen alle Ansprüche Dritter zu verteidigen, schadlos zu halten und von jeglicher Haftung freizustellen, die sich ergeben aus: (a) den Inhalten des Kunden; (b) einem Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 5 (Nutzungsbeschränkungen); oder (c) einem Verstoß des Kunden gegen geltendes Recht.
14. Haftungsbeschränkung
14.1. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für Nutzungsausfälle, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder für zufällige, indirekte, besondere, Straf- oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill oder Marktwert oder Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren oder -dienstleistungen), die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sei es aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, selbst wenn eine Partei im Voraus auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
14.2. BRAINR haftet nicht für:
14.2.1. die Unmöglichkeit für den Kunden, die SaaS-Abonnementdienste zu nutzen, infolge einer rechtmäßigen Kündigung oder Aussetzung der SaaS-Abonnementdienste gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung; oder
14.2.2. Jeder unbefugte Zugriff auf, jede Beschädigung oder Änderung, Löschung oder Vernichtung sowie jede unterlassene Speicherung oder Sicherung von Kundeninhalten, die auf fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen sind, einschließlich der Nichtwahrung der Sicherheit von Zugangsdaten, der Nichtumsetzung von Zugriffskontrollen auf Kundenseite oder der Nichtbeachtung der Sicherheitsrichtlinien in der Dokumentation.
14.2.3. Jegliche Verluste, die auf Dienste Dritter, Integrationen oder die technologische Infrastruktur des Kunden zurückzuführen sind, einschließlich Netzwerkverbindungen, Hardwareausfälle oder Stromausfälle.
14.3. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist die gesamte Haftung jeder Partei im Rahmen dieser Vereinbarung sowie der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf der anderen Partei für Ansprüche jeglicher Art auf direkte Schäden in Höhe eines Betrags beschränkt, der (a) die an BRAINR im Rahmen dieser Vereinbarung in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Datum des Anspruchs gezahlten Beträge oder (b) den Jahreswert der Gebühren gemäß dem geltenden Bestellformular nicht übersteigt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
14.4. Die in den vorstehenden Abschnitten 14.1 und 14.3 dargelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Entschädigungsverpflichtungen einer Partei oder für unmittelbare Schäden, die auf Betrug, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einer der Parteien zurückzuführen sind.
14.5. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, noch gilt dies als Vertragsverletzung, sofern diese Nichterfüllung oder Verspätung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
14.6. Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts 14 die Risiken im Rahmen dieses Vertrags zwischen dem Kunden und BRAINR aufteilen und dass die Gebühren von BRAINR für die SaaS-Abonnementdienste diese Risikoverteilung und Haftungsbeschränkung widerspiegeln.
14.7. Die Gesamthaftung jeder Partei im Rahmen dieser Vereinbarung für alle Ansprüche, die innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten entstehen, darf die in Abschnitt 14.3 festgelegte Obergrenze nicht überschreiten, unabhängig von der Anzahl der Ansprüche oder der geltend gemachten Rechtsgrundlage.
15. Gesamte Vereinbarung
15.1. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Absprachen oder Vereinbarungen bezüglich dieses Gegenstands.
15.2. Diese Vereinbarung ist unter brainr.com/legal/msa abrufbar und kann von BRAINR von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, um Änderungen im Dienstleistungsangebot, in den Betriebsabläufen oder in den geltenden gesetzlichen Anforderungen von BRAINR Rechnung zu tragen. BRAINR wird wesentliche Aktualisierungen mit angemessener Frist ankündigen. Die fortgesetzte Nutzung der SaaS-Abonnementdienste durch den Kunden nach einer solchen Aktualisierung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
15.3. Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er Gelegenheit hatte, diesen Vertrag einschließlich aller Anhänge und der darin genannten Dokumente zu prüfen, und dass er diese für seine internen Unterlagen abrufen und ausdrucken kann.
15.4. Bei Widersprüchen, Abweichungen, Fehlern oder Auslassungen zwischen dem Vertrag und einem Bestellformular haben die Dokumente und deren Änderungen in der folgenden Reihenfolge Vorrang und sind maßgebend: (i) jedes Bestellformular (ausschließlich in Bezug auf dieses Bestellformular); (ii) schriftliche Änderungen des Vertrags, die von beiden Parteien unterzeichnet wurden; und (iii) dieser Vertrag.
15.5. Mit Unterzeichnung eines neuen Bestellformulars gilt für alle Bestellformulare zwischen den Parteien die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Bestellformulars gültige Fassung dieser Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare mit aktiven Abonnementlaufzeiten, die vor diesem Zeitpunkt unterzeichnet wurden.
16. Hinweise
16.1. Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Genehmigungen oder sonstigen Mitteilungen, die nach dieser Vereinbarung zu erfolgen haben und Rechtswirkung entfalten sollen („Mitteilungen“), bedürfen der Schriftform und sind (nach Wahl der die Mitteilung machenden Partei) wie folgt zu übermitteln:
16.1.1. Falls an BRAINR übermittelt, per E-Mail an legal@brainr.com;
16.1.2. Falls dem Kunden übermittelt: (a) per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Unterzeichners des Bestellformulars; und (b) in Kopie an alle weiteren im Bestellformular genannten Empfänger von Mitteilungen; oder
16.1.3. Per Einschreiben an die im jeweiligen Bestellformular angegebenen Adressen der Parteien.
16.2. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, gelten alle Mitteilungen wie folgt als zugestellt:
(a) Bei Zustellung per E-Mail: um 09:00 Uhr (westeuropäische Zeit) am nächsten Werktag nach dem Datum der Übermittlung; oder
(b) Bei Zustellung per Einschreiben mit Rückschein: am Tag des tatsächlichen Empfangs, wie durch den Rückschein belegt, oder, falls die Annahme verweigert wird, am Tag dieser Verweigerung. Wird ein Einschreiben versandt, aber innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Versand keine Empfangsbestätigung eingegangen, gilt die Mitteilung am fünften (5.) Werktag nach dem Versanddatum als wirksam, wie durch den Versandbeleg belegt.
Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet „Werktag“ jeden Tag außer Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag in Portugal.
16.3. Jede Partei kann die Anschrift, an die Mitteilungen zu senden sind, ändern, indem sie die andere Partei in der in diesem Abschnitt vorgesehenen Weise davon in Kenntnis setzt. Solche Änderungen treten fünf (5) Werktage nach der Mitteilung in Kraft.
16.4. Mitteilungen sind in portugiesischer oder englischer Sprache abzufassen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Diese Vereinbarung sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben, unterliegen portugiesischem Recht und sind entsprechend auszulegen.
17.2. Entsteht eine Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und kann diese Streitigkeit nicht durch direkte Gespräche zwischen den Parteien beigelegt werden, so vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit unter Ausschluss aller anderen Gerichte der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Lissabon, Portugal, zu unterwerfen.
18. Beziehungen zwischen den Parteien und Abtretung
18.1. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und keine Vertreter, verbundenen Unternehmen oder Joint-Venture-Partner der jeweils anderen Partei; sie sind nicht befugt, die andere Partei vertraglich oder anderweitig an Verpflichtungen zu binden, und keine der Parteien wird etwas Gegenteiliges erklären, sei es ausdrücklich, stillschweigend, durch ihr Auftreten oder auf sonstige Weise.
18.2. Der Kunde darf diesen Vertrag oder ein Bestellformular weder freiwillig noch kraft Gesetzes abtreten, übertragen, delegieren oder anderweitig darüber verfügen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BRAINR, die BRAINR nach eigenem Ermessen erteilen oder verweigern kann. Jeder Versuch einer Abtretung ohne diese Zustimmung ist nichtig.
18.3. BRAINR ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen von BRAINR, an ein Unternehmen, das BRAINR direkt oder indirekt kontrolliert, an jede juristische Person, die von einer BRAINR kontrollierenden juristischen Person kontrolliert wird (einschließlich Schwesterunternehmen), an jede Nachfolgegesellschaft, die aus einer Fusion, Konsolidierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder des gesamten Aktienkapitals von BRAINR hervorgeht, oder an jede juristische Person, die das mit den SaaS-Abonnementdiensten verbundene Geschäft von BRAINR erwirbt. Für die Zwecke dieses Abschnitts hat „Kontrolle“ die in der Definition von „verbundenes Unternehmen“ in Abschnitt 1 festgelegte Bedeutung.
18.4. Wenn BRAINR diesen Vertrag an einen direkten Wettbewerber des Kunden abtritt, kann der Kunde das betroffene Bestellformular unter Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist von sechzig (60) Tagen kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung erstattet BRAINR dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit des Abonnements, berechnet auf einer anteiligen Tagesbasis. Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet der Begriff „direkter Wettbewerber“ jedes Unternehmen, das in denselben geografischen Märkten und Produktkategorien in direktem Wettbewerb mit dem Kerngeschäft des Kunden steht.
18.5. Im Falle einer Abtretung durch BRAINR gemäß Ziffer 18.3 wird BRAINR den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Abtretung benachrichtigen, und dieser Vertrag sowie alle bestehenden Auftragsformulare sind für die Abtretungsempfänger, Rechtsnachfolger und Nachfolger der Vertragsparteien verbindlich und kommen diesen zugute.
19. Allgemeine Bestimmungen
19.1. Ein Verhalten oder die Unterlassung der Durchsetzung oder Ausübung von Rechten aus dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht; ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter im Namen der Partei unterzeichnet ist, der der Verzicht vorgeworfen wird.
19.2. Keine Bestimmung einer Bestellung oder eines anderen vom Kunden verwendeten oder bereitgestellten Formulars ersetzt, ändert oder ergänzt die Bedingungen dieser Vereinbarung und eines mit dem Kunden unterzeichneten Bestellformulars. Alle derartigen Dokumente, die sich auf diese Vereinbarung und ein Bestellformular beziehen, dienen ausschließlich administrativen Zwecken (z. B. zum Nachweis der Annahme eines Bestellformulars durch den Kunden und zur Erleichterung interner Beschaffungsprozesse) und haben keine rechtliche Wirkung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestellung und dieser Vereinbarung oder einem Bestellformular sind diese Vereinbarung und das Bestellformular maßgebend.
19.3. Die Parteien vereinbaren, dass jede Partei im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags alle für ihre jeweilige Leistung im Rahmen dieses Vertrags geltenden Gesetze einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Gesetze zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung der Geldwäsche, zum Kartellrecht, zu Wirtschaftssanktionen, zur Exportkontrolle, zum Datenschutz sowie zur Bekämpfung moderner Sklaverei und des Menschenhandels.
19.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BRAINR den Namen und das Logo des Kunden verwenden und auf seiner Website, in öffentlichen Veröffentlichungen sowie in seinen Marketingmaterialien – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pressemitteilungen, Fallstudien, Whitepaper und Webinare – darauf hinweisen darf, dass der Kunde Kunde von BRAINR ist. Eine solche Nennung erfolgt im Einklang mit den Stilrichtlinien oder Anforderungen des Kunden, die BRAINR von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden.
19.5. Die Abschnitte und/oder Klauseln 5 (Nutzungsbeschränkungen), 7.8. (Wirkung der Kündigung), 9 (Rechte an geistigem Eigentum), 10 (Vertrauliche Informationen), 11 (Personenbezogene Daten), 12 (Gewährleistungen), 13 (Freistellung), 14 (Haftungsbeschränkung), 16 (Mitteilungen), 17 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) und 19 (Allgemeine Bestimmungen) dieses Vertrags bleiben auch nach der Kündigung bestehen, unbeschadet anderer Verpflichtungen, die gemäß geltendem Recht oder diesem Vertrag ebenfalls nach dem Kündigungsdatum in Kraft bleiben.
19.6. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung im geringstmöglichen Umfang anzupassen, um sie gültig und durchsetzbar zu machen; ist eine solche Anpassung nicht möglich, so ist die Bestimmung von dieser Vereinbarung zu trennen. Der übrige Teil dieser Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
19.7. Diese Vereinbarung und etwaige Bestellformulare können in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle zusammen ein und dieselbe Urkunde bilden. Elektronische Signaturen und elektronisch signierte Dokumente haben dieselbe Rechtswirksamkeit wie handschriftliche Signaturen und Dokumente.
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu dieser Rahmenvereinbarung haben, können Sie uns eine E-Mail senden an support@brainr.co oder uns per Post unter folgender Adresse kontaktieren:
BRAINR S.A.
Industriegebiet Zicofa
Parzelle 4
2415-314 Leiria
Portugal
