Rahmenvertrag

Inhaltsverzeichnis

DIESE RAHMENABEINTRAGUNGSVEREINBARUNG REGELT DIE RECHTE DES KUNDEN SOWIE SEINEN ZUGRIFF AUF UND DIE NUTZUNG DER SOFTWARE-AS-A-SERVICE-ABONNEMENTDIENSTE („SaaS“) VON BRAINR. MIT DER UNTERZEICHNUNG EINES AUF DIESE VEREINBARUNG VERWEISENDEN BESTELLFORMULARS AKZEPTIERT DER KUNDE ALLE HIERIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN UND ERKLÄRT SICH MIT DIESEN EINVERSTANDEN.

Gültig ab: 01.01.2024

1. Definitionen

Zusätzlich zu den großgeschriebenen Begriffen, die bei ihrer ersten Verwendung in dieser Vereinbarung definiert werden, werden bestimmte großgeschriebene Begriffe im Folgenden definiert:

„Add-ons“ bezeichnet optionale Zusatzfunktionen, die mit bestimmten Abonnementplänen erworben werden können.

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine Person jede andere Person, die direkt oder indirekt von dieser Person kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Person steht. Im Sinne dieser Vereinbarung gilt eine Person als „beherrschend“ gegenüber einer anderen Person, wenn: (a) diese Person direkt oder indirekt, allein oder über eine oder mehrere Personen, mindestens 50 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stimmrechtsaktien oder sonstigen Kapitalanteile dieser anderen Person besitzt, kontrolliert oder über diese verfügen kann; oder (b) diese Person die Geschäftsführung oder den Betrieb dieser anderen Person kontrolliert oder die Befugnis hat, diese zu kontrollieren, einschließlich durch Vertrag.

„BRAINR” bezeichnet BRAINR, S.A., ein portugiesisches Unternehmen mit Sitz in Zona Industrial da Zicofa, Lote 4, Cova das Faias, 2415-314 Leiria, Portugal, mit einem Stammkapital von 100.000,00 € (einhunderttausend Euro), eingetragen im Handelsregister unter der einzigen Registrierungs- und Rechtspersönlichkeitsnummer 516740610, oder ein anderes verbundenes Unternehmen von BRAINR, S.A., das als BRAINR den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, wie in dem von BRAINR, S.A. oder einem entsprechenden verbundenen Unternehmen ausgeführten oder akzeptierten Bestellformular angegeben.

„BRAINR-Software“ bezieht sich auf die spezifischen Softwareanwendungen (z. B. Android-App, Webanwendung), mit denen der Kunde interagieren kann, um auf die SaaS-Abonnementdienste von BRAINR zuzugreifen. Die Software umfasst native Anwendungen (wie die im Play Store verfügbare Android-App) und die über einen Browser zugängliche webbasierte Anwendung.

„Kunde“ bezeichnet die Partei, die diese Vereinbarung mit BRAINR abschließt, wie im Bestellformular angegeben.

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet nicht öffentliche Informationen, die eine Partei von der anderen Partei erhält oder aufgrund dieser Vereinbarung einsehen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Daten jeder Partei und die proprietäre Software und Computeroperationen, Codes, Erfindungen, Algorithmen, Geschäftskonzepte, Arbeitsabläufe, Marketing-, Finanz-, Geschäfts- und technische Informationen jeder Partei, die Bedingungen und Preise dieser Vereinbarung, Authentifizierungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Abonnementdienste, personenbezogene Daten und alle Informationen, die entweder eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter für eine vernünftige Person offensichtlich ist.

„Direkte Schäden“ sind Schäden, die eine natürliche und wahrscheinliche Folge des Vertragsbruchs sind, ausgenommen alle indirekten, zufälligen, besonderen, strafbaren oder Folgeschäden gemäß der Definition in Abschnitt 14.1.

„Dokumentation“ bezeichnet die Online-Benutzerhandbücher, Dokumentationen sowie Hilfe- und Schulungshandbücher für die SaaS-Abonnementdienste, die BRAINR von Zeit zu Zeit über https://help.brainr.com zur Verfügung stellt.

„Gebühren“ bezeichnet den Betrag, der für die SaaS-Abonnementdienste zu zahlen ist, wie im entsprechenden Bestellformular angegeben.

„Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars, wie darin angegeben.

„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis, das auf höhere Gewalt, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, Erdbeben, Kriegshandlungen oder Terrorismus, Hackerangriffe oder Piraterie, die trotz bester Sicherheitsstandards nicht zu kontrollieren sind, Unruhen, Aufstände, Pandemien, Eingriffe einer Regierung oder Behörde oder andere Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen und nicht auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen dieser Partei zurückzuführen sind.

„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle Patente, Patentrechte, Designrechte, Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und anderes geistiges Eigentum, das in den vorgenannten Punkten enthalten ist, sowie alle Anträge und Rechte zur Beantragung von Registrierungs- oder Schutzrechten, die sich darauf beziehen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags bestehen oder in Zukunft geschaffen werden. Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum werden als „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet.

„Schnittstelle“ im Sinne eines Bestellformulars bezeichnet ein Gerät, auf dem die SaaS-Abonnementdienste von BRAINR ausgeführt werden (PCs, Tablets, Kommissionierpistolen oder andere Geräte), Geräte, die mit der Software verbunden sind (Maschinen, Drucker, Waagen), oder andere Software, die mit BRAINR verbunden ist (ERPs, Druckserver usw.) in einem bestimmten Monat.

„Bestellformular“ bezeichnet ein von den Parteien in Bezug auf die SaaS-Abonnementdienste ausgefülltes Bestellformular, das durch Verweis diese Vereinbarung einschließlich aller Ergänzungen und Änderungen enthält, die vom Kunden von Zeit zu Zeit ausgefüllt oder akzeptiert werden. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten als durch Verweis in jedes Bestellformular aufgenommen. Der Begriff „Bestellformular“ schließt ausdrücklich alle Bestimmungen in der Bestellung des Kunden aus, die zusätzlich zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des von BRAINR ausgestellten geltenden Bestellformulars gelten oder mit diesen unvereinbar sind.

„Partei“ bezeichnet den Kunden oder BRAINR und „Parteien“ bezeichnet gemeinsam beide Parteien dieser Vereinbarung.

„Zulässiger Zweck“ bezeichnet die Nutzung der SaaS-Abonnementdienste gemäß der Dokumentation und den Bestimmungen dieser Vereinbarung (einschließlich aller im Bestellformular festgelegten Nutzungsbeschränkungen) ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden.

„Personenbezogene Daten“ haben die in den geltenden Datenschutzgesetzen beschriebene Bedeutung und umfassen ohne Einschränkung alle Daten oder Informationen (unabhängig vom Medium, auf dem sie gespeichert sind, und unabhängig davon, ob sie allein oder in Kombination vorliegen), die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

„Person“ bezeichnet jede natürliche Person, Kapitalgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Personengesellschaft, Treuhandgesellschaft, Aktiengesellschaft, Unternehmensstiftung, Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit, Joint Venture oder jede andere Form von Unternehmen oder juristischer Person.

„SaaS-Angebote“ bezeichnet die Suite von SaaS-Produkten, Plänen, Add-ons und allen damit verbundenen Funktionen oder Diensten von BRAINR, wie im entsprechenden Bestellformular beschrieben. SaaS-Angebote umfassen unter anderem SaaS-Abonnementdienste, Abonnementpläne und Add-ons.

„SLA“ bezeichnet die Standard-Service-Level-Vereinbarung von BRAINR, die diesem Dokument als Anhang 1 beigefügt und durch Verweis einbezogen ist.

„Mitarbeiter“ bezeichnet die Angestellten, Vertreter oder Auftragnehmer einer Partei, eines verbundenen Unternehmens oder einer anderen Person.

„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die anfängliche Laufzeit, für die der Kunde gemäß dem Bestellformular ein Abonnement für die SaaS-Abonnementdienste abgeschlossen hat, sowie jede Verlängerungslaufzeit des Abonnements des Kunden gemäß Abschnitt 7.

„Abonnementpläne“ bezeichnet den spezifischen Plan der vom Kunden erworbenen SaaS-Abonnementdienste, wie im entsprechenden Bestellformular angegeben, der Einschränkungen oder Berechtigungen in Bezug auf Features, Funktionen, Supportstufen, Nutzungsbeschränkungen und Zugriffsrechte enthalten kann.

„SaaS-Abonnementdienste“ bezeichnet die Bereitstellung des Zugriffs auf das allgemein im Handel erhältliche SaaS-Angebot von BRAINR, einschließlich des Rechts zur Nutzung der SaaS-Abonnementdienste während der Abonnementlaufzeit, zusammen mit allen damit verbundenen Support-, Update- und Wartungsdiensten, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben.

„Support“ bezeichnet die technische Unterstützung, Wartung und Aktualisierung, die BRAINR für die SaaS-Abonnementdienste und die BRAINR-Software bereitstellt, wie im SLA näher beschrieben.

„Benutzer“ bezeichnet einen einzelnen Mitarbeiter, Mitarbeiter, Kunde oder Berater des Kunden oder eines verbundenen Unternehmens des Kunden, der vom Kunden zur Nutzung der SaaS-Abonnementdienste für den zulässigen Zweck autorisiert ist, unabhängig davon, ob die Person die SaaS-Abonnementdienste zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv nutzt oder nicht, und dem der Kunde (oder BRAINR auf Wunsch des Kunden) eine Benutzerkennung und ein Passwort zur Verfügung gestellt hat, vorausgesetzt, dass keine autorisierten Benutzer direkte oder indirekte Wettbewerber von BRAINR sind oder für solche arbeiten.

2. Geltungsbereich der Vereinbarung

2.1. BRAINR stellt die in den geltenden Bestellformularen beschriebenen SaaS-Abonnementdienste bereit.

2.2. BRAINR stellt seine SaaS-Abonnementdienste auf Abonnementbasis zur Verfügung und gewährt dem Kunden Zugang zu den SaaS-Abonnementdiensten gemäß den in diesem Rahmenabonnementvertrag („Vertrag“) festgelegten Bedingungen und den im Bestellformular für jede Abonnementlaufzeit aufgeführten Bedingungen.

2.3. Die vom Kunden vertraglich vereinbarten spezifischen SaaS-Abonnementdienste, einschließlich des ausgewählten Abonnementplans und etwaiger Add-ons, werden im Bestellformular ausdrücklich angegeben, das alle geltenden Bedingungen, Nutzungsbeschränkungen und Gebühren enthält.

2.4. Jedes Bestellformular gilt als eigenständiger Vertrag, der von den anderen Bestellformularen unabhängig ist, sofern im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.5. Wenn der Kunde auch professionelle Dienstleistungen erwirbt, unterliegen diese ausschließlich der Vereinbarung über professionelle Dienstleistungen von BRAINR. Sofern in der PSA oder im Bestellformular nicht anders angegeben, ändern die Liefergegenstände nichts am Umfang der SaaS-Abonnementdienste.

3. Bereitstellung und Nutzung von Abonnementdiensten

3.1. Während der geltenden Abonnementlaufzeit stellt BRAINR dem Kunden die SaaS-Abonnementdienste zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und unter den darin festgelegten Voraussetzungen zur Verfügung.

3.2. BRAINR ist für die Bereitstellung, den Betrieb, die Verwaltung und das Hosting der SaaS-Abonnementdienste verantwortlich. BRAINR kann die Dienste unter Einsatz von Drittanbietern für Hosting und Unterauftragsverarbeitern bereitstellen. BRAINR bleibt für deren Leistung und Compliance verantwortlich.

3.3. Während der Laufzeit des Abonnements erhält der Kunde ein beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, auf die BRAINR-Software zuzugreifen und diese zu nutzen, ausschließlich um auf die Dienste zuzugreifen, in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und der Dokumentation.

3.4. Der Kunde ist für die gesamte Hardware, Software, Konnektivität und zugehörige Infrastruktur verantwortlich, die für den Zugriff auf die SaaS-Abonnementdienste und deren Nutzung erforderlich sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die in der Dokumentation beschriebenen Mindestanforderungen an System, Browser und Netzwerk zu erfüllen. BRAINR ist nicht verantwortlich für Probleme, die durch die Umgebung des Kunden oder durch Dienste Dritter außerhalb der Kontrolle von BRAINR verursacht werden.

3.5. BRAINR unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die SaaS-Abonnementdienste gemäß dem SLA und vorbehaltlich der darin festgelegten Rechtsbehelfe für den Kunden zur Nutzung verfügbar sind. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt schränkt das Recht von BRAINR ein, geplante oder Notfallwartungsarbeiten gemäß dem SLA durchzuführen.

3.6. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Sicherheit und ordnungsgemäße Erstellung, Verwendung und rechtzeitige Kündigung aller Benutzerkennungen, Passwörter, API-Schlüssel und anderer Sicherheitsdaten, die im Zusammenhang mit den SaaS-Abonnementdiensten verwendet werden, und muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese vertraulich und sicher aufbewahrt, ordnungsgemäß verwendet und nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden. Der Kunde muss BRAINR unverzüglich informieren, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Benutzer-ID, ein Passwort oder ein anderes Sicherheitselement einer nicht zur Nutzung berechtigten Person bekannt geworden ist oder wahrscheinlich bekannt werden wird oder dass es in unbefugter Weise genutzt wird oder wahrscheinlich genutzt werden wird. BRAINR behält sich das Recht vor (nach eigenem Ermessen), vom Kunden die Änderung aller oder eines Teils der vom Kunden im Zusammenhang mit den SaaS-Abonnementdiensten verwendeten Benutzerkennungen, Passwörter oder anderen Sicherheitsvorrichtungen zu verlangen, und der Kunde hat einer solchen Aufforderung unverzüglich nachzukommen.

3.7. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Beziehungen zu allen Nutzern des Kunden, für deren Nutzung der SaaS-Abonnementdienste und dafür, dass sie alle Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten. Jeder Verstoß gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung durch einen Nutzer des Kunden gilt als Verstoß des Kunden gegen diese Bedingungen.

3.8. BRAINR kann die Dienste oder einen betroffenen Teil davon unverzüglich aussetzen, wenn dies zur Bewältigung eines Sicherheitsrisikos, zur Verhinderung von Betrug oder Missbrauch oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. BRAINR wird die Aussetzung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken, den Kunden unverzüglich benachrichtigen und den Zugang umgehend wiederherstellen, sobald das Problem behoben ist.

4. Rechte und Einschränkungen

4.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich der Zahlungsverpflichtungen des Kunden gemäß dieser Vereinbarung) gewährt BRAINR dem Kunden ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht auf Zugriff und Nutzung der SaaS-Abonnementdienste und der Dokumentation sowie das Recht, Benutzern den Zugriff und die Nutzung der SaaS-Abonnementdienste und der Dokumentation ausschließlich für die gemäß dieser Vereinbarung zulässigen Zwecke zu gestatten.

4.2. Der Zugriff des Kunden auf die SaaS-Abonnementdienste und deren Nutzung ist auf die im Bestellformular angegebene Anzahl von Schnittstellen beschränkt.

4.3. BRAINR gewährt dem Kunden außerdem das Recht, Kopien der Dokumentation ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden anzufertigen. Die Dokumentation darf nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist den Nutzern gemäß dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.

4.4. BRAINR behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der ausdrücklich gewährten Rechte werden keine weiteren Rechte stillschweigend oder anderweitig gewährt.

4.5. BRAINR kann nach eigenem Ermessen Vorschauen oder Beta-Funktionen zur Verfügung stellen. Vorschauen werden „wie besehen“ bereitgestellt, schließen SLA-Verpflichtungen und Gewährleistungen aus und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.

5. Nutzungsbeschränkungen

5.1. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BRAINR, darf der Kunde nicht (und darf auch Dritten nicht gestatten):

5.1.1. seine Rechte zur Nutzung der SaaS-Abonnementdienste oder der mit diesen Diensten verbundenen BRAINR-Software an eine andere Person zu übertragen;

5.1.2. die SaaS-Abonnementdienste ganz oder teilweise einer Person, die kein autorisierter Benutzer ist, zur Verfügung zu stellen, offenzulegen, weiterzugeben, zugänglich zu machen oder deren Nutzung zu gestatten;

5.1.3. Die SaaS-Abonnementdienste und/oder die BRAINR-Software in einer Weise zu installieren, zu nutzen oder zu versuchen, sie zu nutzen, die technologische Maßnahmen zur Kontrolle oder Einschränkung des Zugriffs auf die SaaS-Abonnementdienste und/oder die BRAINR-Software umgeht, deaktiviert oder beeinträchtigt, einschließlich des Versuchs, Messungen, Ratenbeschränkungen oder technische Kontrollen zu umgehen oder auf nicht öffentliche APIs oder Endpunkte zuzugreifen.

5.1.4. Markierungen, Logos oder Hinweise auf die geistigen Eigentumsrechte von BRAINR, die in der BRAINR-Software enthalten oder mit dieser verbunden sind, zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken;

5.1.5. die SaaS-Abonnementdienste auf mehr Schnittstellen als in dem entsprechenden Bestellformular angegeben zu nutzen;

5.1.6. Nutzung der SaaS-Abonnementdienste zur Schulung Dritter oder zum Zwecke der Entwicklung, Herstellung oder des Betriebs von Produkten oder Dienstleistungen, die mit BRAINR konkurrieren;

5.1.7. Die Ergebnisse von Leistungs- oder Benchmark-Tests der SaaS-Abonnementdienste ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BRAINR an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder mit diesen zu teilen;

5.1.8. Die SaaS-Abonnementdienste unter Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen.

5.1.9. Malware hochzuladen oder zu übertragen, die Dienste oder die damit verbundene Infrastruktur zu untersuchen oder zu scannen oder zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu Systemen oder Daten zu verschaffen.

5.2. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung und des geltenden Bestellformulars verpflichtet sich der Kunde, die SaaS-Abonnementdienste nicht zu nutzen oder deren Nutzung zu gestatten, um Inhalte anzuzeigen, zu speichern, zu verarbeiten oder zu übertragen, die eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum darstellen oder auf andere Weise gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften verstoßen könnten. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Kundeninhalte und für die Sicherung aller erforderlichen Rechte.

5.3. Wenn BRAINR Informationen erhält, dass der Kunde gegen eine der vorstehenden Beschränkungen verstößt, wird BRAINR den Kunden benachrichtigen und der Kunde wird unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um diesen Verstoß zu beheben.

5.4. Wenn der Kunde die erforderlichen Maßnahmen gemäß den oben genannten Bestimmungen nicht ergreift, behält sich BRAINR das Recht vor, ist jedoch nicht verpflichtet, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. BRAINR übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für den Fall, dass BRAINR solche Maßnahmen ergreift.

5.5. Der Kunde wird keine Benutzerkonten oder Anmeldedaten weitergeben und den Zugang für ausgeschiedene Mitarbeiter unverzüglich sperren.

6. Gebühren und Zahlung

6.1. Der Kunde zahlt BRAINR ohne Abzug die im jeweiligen Bestellformular angegebenen Gebühren. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, werden die Gebühren für Abonnements für jede Abonnementlaufzeit oder Abrechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.

6.2. Die in einem Bestellformular aufgeführten Gebühren verstehen sich zuzüglich aller anwendbaren Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Zölle oder ähnlicher Gebühren, die durch geltendes Recht auferlegt werden; falls erforderlich, zahlt oder erstattet der Kunde BRAINR alle anwendbaren Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren, die gemäß geltendem Recht auf das Bestellformular erhoben werden, unbeschadet der Haftung von BRAINR für seine Einkommenssteuern, wobei diese Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren von BRAINR zusätzlich zu den angegebenen Gebühren berechnet und auf der entsprechenden Rechnung separat ausgewiesen werden.

6.3. Alle Gebühren sind an BRAINR zu zahlen und innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der entsprechenden Rechnung oder wie anderweitig im geltenden Bestellformular angegeben fällig.

6.4. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, können Bestellungen nicht storniert werden und Zahlungen sind nicht erstattungsfähig.

6.5. Falls der Kunde einen begründeten, in gutem Glauben vorgebrachten Einwand gegen die fälligen Gebühren hat, weil BRAINR seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachgekommen ist, muss der Kunde BRAINR über solche strittigen Gebühren bis spätestens zum Fälligkeitsdatum der entsprechenden Rechnung informieren und darf nur die Zahlung des Teils der Gebühren zurückhalten, für den er einen begründeten, in gutem Glauben vorgebrachten Einwand hat.

6.6. Die Nichtzahlung unbestrittener Gebühren innerhalb der in der jeweiligen Bestellung festgelegten Frist stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, und BRAINR hat das Recht:

6.6.6. Nach einer schriftlichen Mitteilung 30 Tage im Voraus das Recht des Kunden auf Zugriff oder Nutzung eines Teils oder aller Abonnementdienste und/oder die Bereitstellung von Support durch BRAINR aussetzen, bis alle fälligen und unbestrittenen Beträge und die entsprechenden Zinsen bezahlt wurden; und/oder

6.6.7. sein Recht auszuüben, diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 7 unten (Laufzeit und Kündigung) zu kündigen.

6.7. Die fortgesetzte Nichtzahlung unbestrittener Beträge nach der Aussetzung und einer weiteren 15-tägigen Mahnung kann einen Grund für eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 7 darstellen.

6.8. Beauftragt BRAINR einen Rechtsbeistand mit der Einziehung überfälliger Gebühren, erstattet der Kunde BRAINR die angemessenen Anwalts- und Inkassokosten, sofern BRAINR in einem solchen Inkassoverfahren obsiegt oder der Kunde den überfälligen Betrag nach Einleitung des Rechtsverfahrens bezahlt.

7. Abonnementlaufzeit, Kündigung und Verlängerung

7.1. Die vom Kunden bestellten SaaS-Abonnementdienste beginnen an dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Startdatum und bleiben bis zu dem im jeweiligen Auftrag angegebenen Enddatum in Kraft (die „ursprüngliche Abonnementlaufzeit“).

7.2. In jedem Bestellformular im Rahmen der Vereinbarung wird die Abonnementlaufzeit für diese Bestellung angegeben. Der Kunde hat die für die Verlängerung seiner SaaS-Abonnementdienste erforderlichen Unterlagen und/oder Bestellungen rechtzeitig auszufüllen.

7.3. Wenn der Vertrag oder die Bestellung eine automatische Verlängerung vorsieht, verlängert sich die Abonnementlaufzeit automatisch um eine Verlängerungsabonnementlaufzeit, wie im Vertrag oder im Bestellformular beschrieben („Verlängerungsabonnementlaufzeit“).

7.4. Wenn weder die Vereinbarung noch das Bestellformular eine automatische Verlängerung vorsehen, ist zur Verlängerung der Abonnementlaufzeit die gegenseitige Zustimmung der Parteien und die Unterzeichnung eines neuen Bestellformulars durch die Parteien erforderlich. Wenn dies aufgrund der internen Richtlinien des Kunden erforderlich ist, muss vor Inkrafttreten der verlängerten Abonnementlaufzeit auch eine Bestellung durch den Kunden vorliegen.

7.5. Wenn der Kunde die Abonnementlaufzeit für ein Bestellformular verlängert, jedoch nicht in der Lage ist, die für die vertragliche Bindung an diese Verlängerung erforderlichen Vertragsunterlagen und/oder Bestellungen bis zum Ende der auslaufenden Abonnementlaufzeit auszufüllen, hat BRAINR das Recht, eine Gebühr für verspätete Verlängerung in Höhe von fünf Prozent der Gebühren für die verlängerte Abonnementlaufzeit zu erheben. Diese Gebühren für verspätete Verlängerung werden nicht auf die geltenden Abonnementgebühren für SaaS-Dienste angerechnet oder angewendet, einschließlich zuvor vereinbarter Begrenzungen von Preiserhöhungen oder Preisobergrenzen. Wenn der Kunde letztendlich nicht verlängert, aber das Abonnement für SaaS-Dienste nach Ablauf der Abonnementlaufzeit weiterhin nutzt, gelten die Bedingungen des nachstehenden Abschnitts „Übermäßige Nutzung von Abonnements für SaaS-Dienste”.

7.6. Jede Partei hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Garantie, einer wesentlichen Bestimmung oder einer Vereinbarung dieser Vereinbarung begeht und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung dieser Verletzung behebt.

7.7. Jede Partei kann den Vertrag sofort kündigen, wenn die andere Partei:

7.7.1. aufgelöst oder liquidiert wird oder zu diesem Zweck gesellschaftsrechtliche Maßnahmen ergreift;

7.7.2. zahlungsunfähig wird oder generell nicht in der Lage ist, seine fälligen Schulden zu begleichen, oder diese nicht begleicht;

7.7.3. einen Antrag auf freiwillige oder unfreiwillige Insolvenz stellt oder gegen das Unternehmen ein solcher Antrag gestellt wird oder das Unternehmen freiwillig oder unfreiwillig Gegenstand eines Verfahrens nach inländischem oder ausländischem Insolvenzrecht wird;

7.7.4. Eine allgemeine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder anzustreben versucht; oder

7.7.5. einen Insolvenzverwalter, Treuhänder, Verwalter oder ähnlichen Beauftragten beantragt oder bestellt hat, der durch Beschluss eines Gerichts oder einer zuständigen Gerichtsbarkeit bestellt wurde, um einen wesentlichen Teil seines Vermögens oder Geschäfts zu verwalten oder zu verkaufen.

7.8. Bei Kündigung oder Ablauf werden alle SaaS-Abonnementdienste automatisch gekündigt, und der Kunde hat keinen Zugriff mehr auf die SaaS-Abonnementdienste.

7.9. Wenn BRAINR diese Vereinbarung gemäß den vorstehenden Abschnitten 7.6 (Kündigung aus wichtigem Grund) oder 7.7 (Kündigung wegen Insolvenz) kündigt, stellt BRAINR dem Kunden alle Beträge in Rechnung, die vor der Kündigung für die gekündigten SaaS-Abonnementdienste angefallen sind und zuvor noch nicht in Rechnung gestellt wurden, sowie alle im Rahmen dieser Vereinbarung noch ausstehenden Beträge. Der Kunde wird diese Rechnungen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung bezahlen.

7.10. Kündigt der Kunde diesen Vertrag gemäß Abschnitt 7.6. (Kündigung aus wichtigem Grund) oder 7.7. (Kündigung wegen Insolvenz), erstattet BRAINR dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit aller geltenden SaaS-Abonnementdienste ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung (linear amortisiert). Die Kündigung entbindet den Kunden in keinem Fall von seiner Verpflichtung, alle BRAINR gemäß dieser Vereinbarung zustehenden Gebühren zu zahlen.

7.11. Es wird vereinbart und akzeptiert, dass eine Kündigung oder ein Ablauf das Recht einer Partei, andere rechtlich verfügbare Rechtsmittel einzulegen, unabhängig davon, ob eine Kündigung erfolgt oder nicht, nicht ausschließt.

8. Übermäßige Nutzung von SaaS-Abonnementdiensten

8.1. Damit sowohl BRAINR als auch der Kunde den Grad der Akzeptanz der SaaS-Abonnementdienste durch den Kunden bewerten können, wird der Kunde mit BRAINR zusammenarbeiten, um eine sichere Fernüberprüfung der Nutzung durchzuführen. Am Ende jedes Kalendermonats überprüft BRAINR die Ergebnisse jeder Überprüfung mit dem Kunden und arbeitet mit dem Kunden zusammen, um die Genauigkeit und Optimierung der Nutzung durch den Kunden sicherzustellen.

8.2. Wenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt während der Abonnementlaufzeit seine abonnierten Nutzungsrechte (die auf die Anzahl der im jeweiligen Bestellformular angegebenen zulässigen Schnittstellen beschränkt sind) für einen bestimmten Monat gemäß dem jeweiligen Bestellformular überschritten hat, zieht BRAINR es vor, mit dem Kunden ein neues Bestellformular auszuhandeln und zu unterzeichnen, um die überschüssige Nutzung abzudecken, anstatt dem Kunden die überschüssige Nutzung und Compliance-Gebühren in Rechnung zu stellen.

8.3. Wenn der Kunde jedoch keinen neuen Auftrag zur Deckung der Mehrnutzung abschließt, behält sich BRAINR das Recht vor, dem Kunden die Mehrnutzung zum dann geltenden Listenpreis in Rechnung zu stellen, und zwar ab dem Datum der ersten Mehrnutzung bis zum Ende der dann geltenden Abonnementlaufzeit und/oder bis zum Datum der letzten Nutzung, wenn diese nach Beendigung oder Ablauf der Abonnementlaufzeit erfolgt. Wenn der Kunde die Mehrnutzung nicht innerhalb von 60 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch BRAINR begleicht, entweder durch Abschluss eines neuen Bestellformulars zur Deckung der Mehrnutzung oder durch Bezahlung einer Rechnung für die Mehrnutzung, kann BRAINR zusätzlich zu den für die Mehrnutzung fälligen Gebühren eine Compliance-Gebühr in Höhe von 50 % der für die Mehrnutzung fälligen Gebühren erheben, um die zusätzlichen Kosten zu decken, die BRAINR aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen durch den Kunden entstanden sind.

9. Rechte an geistigem Eigentum

9.1. Für die Zwecke dieser Vereinbarung besitzen BRAINR und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an den SaaS-Abonnementdiensten, der BRAINR-Software, der Dokumentation, Konfigurationen, Updates, Derivaten und allen Verbesserungen daran, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem Kunden werden keine Rechte gewährt, außer denen, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung und dem entsprechenden Bestellformular festgelegt sind. Jede Gewährung von Rechten durch BRAINR wird ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder dem entsprechenden Bestellformular angegeben.

9.2. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundeninhalten. Der Kunde gewährt BRAINR und seinen Unterauftragsverarbeitern eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz zum Hosten, Kopieren, Übertragen, Anzeigen und Verarbeiten von Kundeninhalten, ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Dienste und des Supports, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Geschäftskontinuität sowie zur Verbesserung der Leistung und Zuverlässigkeit der Dienste. Einschränkung beim Modelltraining: BRAINR wird Kundeninhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht zum Trainieren allgemeiner maschineller Lernmodelle oder für die Produktentwicklung verwenden, die nicht im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste steht.

9.3. Der Kunde erwirbt durch diese Vereinbarung oder die Nutzung der Dienste keine Eigentumsrechte, Titel oder Anteile an geistigen Eigentumsrechten an den SaaS-Abonnementdiensten und der BRAINR-Software oder der Dokumentation.

9.4. Der Kunde und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter und Nutzer können nach eigenem Ermessen Vorschläge, Ideen oder Feedback zu den Diensten abgeben. BRAINR kann dieses Feedback ohne Einschränkung oder Verpflichtung auf unbefristeter, unwiderruflicher, weltweiter und gebührenfreier Basis nutzen, kopieren, ändern, unterlizenzieren und vermarkten. Diese Klausel gewährt BRAINR keine Rechte an personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen des Kunden.

9.5. Ungeachtet 9.4 unterliegt die Verwendung von Feedback, das personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen des Kunden enthält, den Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Vereinbarung und den geltenden Datenschutzgesetzen.

9.6. BRAINR und seine verbundenen Unternehmen können anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung und Leistung der Dienste für Fehlerbehebung, Analysen, Benchmarking, Serviceverbesserung und Compliance-Überprüfung sammeln und verwenden. BRAINR wird technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um eine Re-Identifizierung zu verhindern, und wird den Kunden ohne dessen Zustimmung nicht als Quelle dieser Daten offenlegen.

9.7. Vorbehaltlich Abschnitt 19.4 und der Markenrichtlinien des Kunden gewährt der Kunde BRAINR eine beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Anzeige des Namens und des Logos des Kunden ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Kunden als Kunde.

9.8. Sofern dies nicht trotz dieser Einschränkung durch geltendes Recht zulässig ist, wird der Kunde die BRAINR-Software oder -Dienste nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen abzuleiten.

9.9. Wenn die Dienste Gegenstand einer Verletzungsklage werden oder nach Ansicht von BRAINR wahrscheinlich Gegenstand einer solchen Klage werden, kann BRAINR Aktualisierungen, Ersetzungen oder Workarounds mit im Wesentlichen gleichwertiger Funktionalität implementieren. Die in Abschnitt 13 genannten Rechtsbehelfe sind die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden bei Verstößen, ohne die Rechte von BRAINR gemäß diesem Abschnitt einzuschränken.

10. Vertrauliche Informationen

10.1. Jede Partei hat alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln, sie ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme ihrer eigenen Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und Unterauftragsverarbeiter sowie der Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und Unterauftragsverarbeiter ihrer verbundenen Unternehmen, die diese Informationen für diesen Zweck benötigen und an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens ebenso streng sind wie die in dieser Vereinbarung enthaltenen. Jede Partei schützt vertrauliche Informationen mit mindestens angemessener Sorgfalt und mindestens mit den Maßnahmen, die sie zum Schutz ihrer eigenen ähnlichen Informationen ergreift. Diese Verpflichtungen bestehen für fünf (5) Jahre nach Beendigung oder Ablauf fort; in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse bestehen sie so lange fort, wie diese Informationen nach geltendem Recht Geschäftsgeheimnisse bleiben.

10.2. Die Parteien sind nicht an die oben genannten Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen gebunden, die:

10.2.1. ohne Zutun oder Unterlassung der empfangenden Partei Teil des öffentlichen Bereichs ist oder wird;

10.2.2. sich vor der Offenlegung ohne Einschränkung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befand und nicht direkt oder indirekt von der offenlegenden Partei von der empfangenden Partei erworben wurde;

10.2.3. der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung rechtmäßig offengelegt wird; oder

10.2.4. von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurde.

10.3. Vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 10.4 kann eine Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen:

10.3.1. Als Reaktion auf eine gültige Anordnung oder Aufforderung durch ein Gericht oder eine andere staatliche oder Aufsichtsbehörde;

10.3.2. Soweit gesetzlich vorgeschrieben; oder

10.3.3. Soweit dies zur Feststellung der Rechte einer der Parteien aus dieser Vereinbarung erforderlich ist.

10.4. Die Partei, die Informationen offenlegen möchte, wird die andere Partei unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und ihr die Möglichkeit geben, Einspruch zu erheben oder eine Schutzanordnung zu beantragen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

10.5. Sofern nicht anderweitig genehmigt oder zur Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich, wird die empfangende Partei auf Verlangen der offenlegenden Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen und alle Dokumente oder Medien, die solche vertraulichen Informationen enthalten, sowie alle Kopien oder Auszüge davon entweder vernichten und die Vernichtung schriftlich bestätigen oder an die offenlegende Partei zurückgeben, wobei die empfangende Partei jedoch berechtigt ist, Kopien von Computerdaten und -dateien, die vertrauliche Informationen enthalten und gemäß automatischen Archivierungs- und Sicherungsverfahren erstellt wurden, oder eine Sicherungskopie dieser vertraulichen Informationen aufzubewahren, sofern dies aufgrund von Gesetzen, Vorschriften Vorschriften oder internen Compliance-Richtlinien erforderlich ist. In diesen Fällen unterliegen diese vertraulichen Informationen auch nach Ablauf der in 10.1 oben genannten Frist weiterhin der Geheimhaltungspflicht.

10.6. Anonymisierte und aggregierte Daten, die nicht in angemessener Weise zur Identifizierung der offenlegenden Partei oder ihrer Nutzer verwendet werden können, gelten nicht als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei.

10.7. Die Nichtdurchsetzung der Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 10 stellt keinen Verzicht auf diese Verpflichtungen dar.

11. Personenbezogene Daten

11.1. Die Parteien vereinbaren, keine personenbezogenen Daten weiterzugeben, sofern dies nicht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich ist.

11.2. Falls BRAINR durch die Ausführung dieser Vereinbarung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, fungiert es als Datenverarbeiter des Kunden für die Verarbeitung dieser Daten und verarbeitet alle personenbezogenen Daten jederzeit in voller Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

11.3. In dem oben genannten Fall schließen die Parteien einen Vertrag über die Datenverarbeitung ab.

11.4. Sollte eine Bestimmung in diesem Abschnitt 11 im Widerspruch zum DPA stehen, hat das DPA in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden Vorrang.

12. Gewährleistungen

12.1. BRAINR versichert und garantiert, dass:

12.1.1. BRAINR verfügt über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um die in dieser Vereinbarung und dem entsprechenden Bestellformular beschriebenen Rechte und Zugriffe auf die SaaS-Abonnementdienste zu gewähren.

12.1.2. Die SaaS-Abonnementdienste müssen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation betrieben werden, die von BRAINR von Zeit zu Zeit aktualisiert wird.

12.1.3. Der Support wird gemäß dem SLA bereitgestellt.

12.1.4. BRAINR verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und der zwischen den Parteien geschlossenen Datenverarbeitungsvereinbarung.

12.2. Im Falle einer Verletzung der Gewährleistungen gemäß 12.1.1. oder 12.1.2 oben verstößt, wird BRAINR als ausschließlicher Rechtsbehelf des Kunden und als seine einzige Verpflichtung und gesamte Haftung nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder: (i) den nicht konformen Teil der SaaS-Abonnementdienste ändern oder ersetzen, um ihn in wesentliche Übereinstimmung mit der geltenden Garantie zu bringen; oder (ii) wenn BRAINR dazu nach unternehmensüblichen Anstrengungen nicht in der Lage ist, das betreffende Bestellformular ganz oder teilweise kündigen.

12.3. Bei einer Kündigung gemäß den vorstehenden Bestimmungen erstattet BRAINR dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren, die auf den nicht konformen Teil der SaaS-Abonnementdienste für die verbleibende Laufzeit des Abonnements entfallen.

12.4. Ansprüche gemäß den in 12.1.1 oder 12.1.2 oben genannten Gewährleistungen müssen vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach erstmaliger Feststellung der Nichteinhaltung der geltenden Gewährleistung schriftlich geltend gemacht werden.

12.5. Im Falle einer Verletzung der Gewährleistung gemäß 12.1.3 oben sind die im SLA beschriebenen Servicegutschriften die einzige Verpflichtung und gesamte Haftung von BRAINR sowie der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden.

12.6. BRAINR wird administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Kundeninhalte gemäß den Branchenstandards implementieren und aufrechterhalten.

12.7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

12.7.1. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 12.1 OBEN FESTGELEGT, WERDEN DIE SAAS-ABONNEMENTDIENSTE, DIE BRAINR-SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND BRAINR GIBT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN.

12.7.2. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNT BRAINR AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHT-VERLETZUNG VON RECHTEN, EIGENTUMSRECHTEN, UNGESTÖRTEM BESITZ ODER AUS DEM HANDELSVERLAUF ODER HANDELSBRAUCH.

12.7.3. BRAINR übernimmt keine Gewähr dafür, dass:
(a) die SaaS-Abonnementdienste ununterbrochen, fehlerfrei oder vollständig sicher sind;
(b) etwaige Mängel oder Fehler innerhalb eines bestimmten Zeitraums behoben werden;
(c) die SaaS-Abonnementdienste über die in der Dokumentation ausdrücklich beschriebenen Anforderungen hinaus den spezifischen Anforderungen oder geschäftlichen Bedürfnissen des Kunden entsprechen; oder
(d) die durch die Nutzung der SaaS-Abonnementdienste erzielten Ergebnisse genau, zuverlässig oder vollständig sind.

12.7.4. Der Kunde erkennt an, dass:
(a) Die SaaS-Abonnementdienste von einer Internetverbindung und einer Infrastruktur Dritter abhängig sind, die außerhalb der Kontrolle von BRAINR liegen;
(b) Internetbasierte Systeme bergen inhärente Sicherheitsrisiken, die trotz der Sicherheitsmaßnahmen von BRAINR zu unbefugtem Zugriff oder Datenverlust führen können;
(c) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob die SaaS-Abonnementdienste seinen Anforderungen entsprechen, und geeignete Backup- und Geschäftskontinuitätsverfahren zu implementieren; und
(d) Die Internetverbindung birgt inhärente Risiken, die zum Verlust der Privatsphäre, vertraulicher Informationen oder Daten des Kunden führen können.

12.7.5. Alle Funktionen, Funktionalitäten oder Dienste, die als „Vorschau“, „Beta“, „Frühzugang“ oder ähnlich bezeichnet sind, werden „wie besehen“ bereitgestellt, schließen alle in Abschnitt 12.1 oben genannten Gewährleistungen aus, schließen SLA-Verpflichtungen aus und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder eingestellt werden.

12.7.6. BRAINR lehnt jegliche Gewährleistung in Bezug auf Dienste, Software, Hardware oder Integrationen von Drittanbietern ab, die in Verbindung mit den SaaS-Abonnementdiensten genutzt werden können oder über diese zugänglich sind. Die Nutzung von Diensten von Drittanbietern durch den Kunden unterliegt den Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter.

13. Entschädigung

13.1. Während der Abonnementlaufzeit wird BRAINR auf eigene Kosten alle Klagen Dritter gegen den Kunden abwehren oder nach eigenem Ermessen beilegen und alle dem Kunden auferlegten oder in einem Vergleich vereinbarten Schadensersatzzahlungen leisten, soweit die Klage Dritter auf der Behauptung beruht, dass die SaaS-Abonnementdienste gültige und durchsetzbare Patente, Urheberrechte, Marken oder Geschäftsgeheimnisse dieser Dritten verletzen (eine „Verletzungsklage“)..

13.2. BRAINR übernimmt die Kosten und Schäden, die im Zusammenhang mit einer Verletzungsklage endgültig gegen den Kunden verurteilt oder in einem finanziellen Vergleich der Verletzungsklage vereinbart werden.

13.3. Ungeachtet des Vorstehenden ist BRAINR gemäß den vorstehenden Abschnitten 13.1 und 13.2 oder anderweitig nicht verpflichtet, in Bezug auf Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, die auf folgenden Gründen beruhen:

13.3.1. Jegliche Fehlfunktion oder Ausfall, die auf eine vom Kunden verwendete Schnittstelle zurückzuführen ist, sofern diese nicht von BRAINR verursacht wurde;

13.3.2. Jede unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung von Komponenten der SaaS-Abonnementdienste oder der BRAINR-Software;

13.3.3. Jede unbefugte Kombination der SaaS-Abonnementdienste oder der BRAINR-Software mit anderen Produkten, Software oder Daten, die nicht von BRAINR bereitgestellt oder genehmigt wurden;

13.3.4. Jede Nutzung der SaaS-Abonnementdienste oder der BRAINR-Software für einen Zweck oder in einer Weise, für die sie nicht vorgesehen sind; oder

13.3.5. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung einer Version der BRAINR-Software, die nicht die aktuellste dem Kunden zur Verfügung gestellte Version ist.

13.3.6. Kundeninhalte, Daten oder Materialien, die vom Kunden bereitgestellt oder vom Kunden oder seinen Nutzern in die SaaS-Abonnementdienste hochgeladen werden.

13.3.7. In den SaaS-Abonnementdiensten verwendete Open-Source-Softwarekomponenten, sofern BRAINR die geltenden Open-Source-Lizenzen einhält.

13.4. Wenn die SaaS-Abonnementdienste Gegenstand einer Verletzungsklage werden oder nach Ansicht von BRAINR wahrscheinlich Gegenstand einer solchen Klage werden, kann BRAINR nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder:

13.4.1. Dem Kunden das Recht verschaffen, die ihm in dieser Vereinbarung gewährten Rechte weiterhin auszuüben;

13.4.2. die SaaS-Abonnementdienste so zu ersetzen oder zu ändern, dass sie konform werden und funktional gleichwertig bleiben; oder

13.4.3. Die SaaS-Abonnementdienste durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen und dem Kunden alle im Voraus geleisteten Zahlungen für die verbleibende Abonnementlaufzeit zurückzuerstatten.

13.5. Die Abschnitte 13.1 und 13.2 oben legen die gesamte Haftung von BRAINR und die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden in Bezug auf tatsächliche oder behauptete Ansprüche wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung von Rechten an geistigem Eigentum dar.

13.6. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten unter der Voraussetzung, dass die entschädigte Partei:

13.6.1. die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über solche Maßnahmen Dritter zu informieren;

13.6.2. der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu übertragen; und

13.6.3. Auf angemessene Aufforderung und Kosten der entschädigenden Partei Unterstützung bei dieser Verteidigung.

13.7. Der Rechtsbeistand der entschädigten Partei hat das Recht, über die von der entschädigenden Partei angeforderte Unterstützung hinaus auf Kosten der entschädigten Partei an der Verteidigung gegen die Klage mitzuwirken.

13.8. Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält BRAINR schadlos gegenüber allen Ansprüchen Dritter, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (a) Kundeninhalte; (b) Verstöße des Kunden gegen Abschnitt 5 (Nutzungsbeschränkungen); oder (c) Verstöße des Kunden gegen geltende Gesetze.

14. Haftungsbeschränkung

14.1. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für Nutzungsausfälle, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder zufälligen, indirekten, besonderen, strafbaren oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill oder Marktwert oder Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren oder -dienstleistungen) haftbar, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sei es aufgrund von Vertragsrecht, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, selbst wenn eine Partei im Voraus auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

14.2. BRAINR haftet nicht für:

14.2.1. Die Unmöglichkeit des Kunden, die SaaS-Abonnementdienste aufgrund einer gültigen Kündigung oder Aussetzung der SaaS-Abonnementdienste gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen; oder

14.2.2. Jeder unbefugte Zugriff auf, jede Beschädigung oder Veränderung, Löschung oder Zerstörung von oder jedes Versäumnis der Speicherung oder Sicherung von Kundeninhalten aufgrund fahrlässiger Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, einschließlich der Nichtgewährleistung der Sicherheit von Anmeldedaten, der Nichtimplementierung von Zugriffskontrollen auf Kundenseite oder der Nichtbefolgung der Sicherheitsrichtlinien in der Dokumentation.

14.2.3. Alle Verluste, die durch Dienste Dritter, Integrationen oder die technologische Infrastruktur des Kunden entstehen, einschließlich Netzwerkverbindungen, Hardwareausfälle oder Stromausfälle.

14.3. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist die Gesamthaftung jeder Partei gemäß dieser Vereinbarung und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf der anderen Partei für Ansprüche jeglicher Art auf direkte Schäden in Höhe von maximal (a) den Beträgen, die gemäß dieser Vereinbarung in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Datum des Anspruchs an BRAINR gezahlt wurden, oder (b) dem Jahreswert der Gebühren gemäß dem geltenden Bestellformular beschränkt.

14.4. Die in den Abschnitten 14.1 und 14.4 oben dargelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Entschädigungsverpflichtungen einer Partei oder für direkte Schäden, die aufgrund von Betrug, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten einer der Parteien entstanden sind.

14.5. Keine Partei haftet für oder gilt als vertragsbrüchig aufgrund einer Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.

14.6. Die Parteien vereinbaren und akzeptieren, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts 14 die Risiken im Rahmen dieser Vereinbarung zwischen dem Kunden und BRAINR aufteilen und dass die Gebühren von BRAINR für die SaaS-Abonnementdienste diese Risikoverteilung und Haftungsbeschränkung widerspiegeln.

14.7. Die Gesamthaftung jeder Partei gemäß dieser Vereinbarung für alle Ansprüche, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten entstehen, darf die in Abschnitt 14.3 festgelegte Obergrenze nicht überschreiten, unabhängig von der Anzahl der Ansprüche oder der geltend gemachten Rechtsgrundlage.

15. Gesamte Vereinbarung

15.1. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Absprachen oder Vereinbarungen in Bezug auf diesen Gegenstand.

15.2. Diese Vereinbarung ist unter brainr.com/legal/msa verfügbar und kann von BRAINR von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, um Änderungen der Dienstleistungsangebote, Betriebsabläufe oder geltenden gesetzlichen Anforderungen von BRAINR Rechnung zu tragen. BRAINR wird wesentliche Aktualisierungen mit angemessener Frist ankündigen. Die fortgesetzte Nutzung der SaaS-Abonnementdienste durch den Kunden nach einer solchen Aktualisierung gilt als Zustimmung zu den überarbeiteten Bedingungen.

15.3. Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er die Möglichkeit hatte, diese Vereinbarung einschließlich aller Anhänge und Referenzdokumente zu prüfen und dass er auf diese zugreifen und sie für seine internen Unterlagen ausdrucken kann.

15.4. Im Falle von Widersprüchen, Unstimmigkeiten, Fehlern oder Auslassungen zwischen der Vereinbarung und einem Bestellformular haben die Dokumente und deren Änderungen Vorrang und gelten in der folgenden Reihenfolge: (i) jedes Bestellformular (nur in Bezug auf dieses Bestellformular); (ii) schriftliche Änderungen der Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet wurden; und (iii) diese Vereinbarung.

15.5. Mit der Unterzeichnung eines neuen Bestellformulars gilt die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Bestellformulars gültige Fassung dieser Vereinbarung für alle Bestellformulare zwischen den Parteien, einschließlich aller Bestellformulare mit aktiven Abonnementbedingungen, die vor diesem Datum unterzeichnet wurden.

16. Hinweise

16.1. Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Genehmigungen oder sonstigen Kommunikationen, die gemäß dieser Vereinbarung rechtswirksam sein sollen („Mitteilungen”), müssen schriftlich erfolgen und werden (nach Wahl der Partei, die die Mitteilung macht) zugestellt:

16.1.1. Bei Übermittlung an BRAINR per E-Mail an legal@brainr.com;

16.1.2. Falls dem Kunden zur Verfügung gestellt: (a) per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Unterzeichners des Bestellformulars; und (b) in Kopie an alle weiteren im Bestellformular angegebenen Empfänger von Mitteilungen; oder

16.1.3. Per Einschreiben an die in dem jeweiligen Bestellformular angegebenen Adressen der Parteien.

16.2. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, gelten alle Mitteilungen wie folgt als wirksam:
(a) Bei Zustellung per E-Mail: um 09:00 Uhr (Westeuropäische Zeit) am nächsten Werktag nach dem Datum der Übermittlung; oder
(b) Bei Zustellung per Einschreiben mit Rückschein: am Datum des tatsächlichen Eingangs, wie durch den Rückschein belegt, oder, wenn die Zustellung verweigert wird, am Datum dieser Verweigerung. Wird ein Einschreiben versandt, aber innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Versand keine Rücksendung mit Rückschein erhalten, gilt die Mitteilung am fünften (5.) Werktag nach dem Versanddatum als wirksam, wie durch den Versandbeleg nachgewiesen.
Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet „Werktag” jeden Tag außer Samstag, Sonntag oder einem öffentlichen oder nationalen Feiertag in Portugal.

16.3. Jede Partei kann die Adresse, an die Mitteilungen zu senden sind, ändern, indem sie dies der anderen Partei in der in diesem Abschnitt vorgesehenen Weise mitteilt. Solche Änderungen werden fünf (5) Werktage nach der Mitteilung wirksam.

16.4. Mitteilungen sind in portugiesischer oder englischer Sprache zu verfassen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben, unterliegen portugiesischem Recht und sind entsprechend auszulegen.

17.2. Wenn sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ein Streitfall ergibt und dieser Streitfall nicht durch direkte Gespräche zwischen den Parteien beigelegt werden kann, vereinbaren die Parteien, den Streitfall der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Lissabon, Portugal, unter Ausschluss aller anderen Gerichte zu unterwerfen.

18. Beziehungen der Parteien und Abtretung

18.1. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, keine Vertreter, verbundene Unternehmen oder Joint Ventures der jeweils anderen Partei, und keine Partei ist befugt, die andere Partei vertraglich oder anderweitig an Verpflichtungen zu binden, noch wird eine der Parteien das Gegenteil ausdrücklich, stillschweigend, durch ihr Auftreten oder auf andere Weise behaupten.

18.2. Der Kunde darf diese Vereinbarung oder ein Bestellformular ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BRAINR, die BRAINR nach eigenem Ermessen erteilen oder verweigern kann, weder freiwillig noch kraft Gesetzes abtreten, übertragen, delegieren oder anderweitig veräußern. Jede versuchte Abtretung ohne diese Zustimmung ist null und nichtig.

18.3. BRAINR kann diese Vereinbarung ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise an verbundene Unternehmen von BRAINR, Unternehmen, die BRAINR direkt oder indirekt kontrollieren, einem Unternehmen, das von einem Unternehmen kontrolliert wird, das BRAINR kontrolliert (einschließlich Schwesterunternehmen), einem Nachfolgeunternehmen, das aus einer Fusion, Konsolidierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder Aktienkapital von BRAINR hervorgeht, oder einem Unternehmen, das das Geschäft von BRAINR im Zusammenhang mit den SaaS-Abonnementdiensten erwirbt. Für die Zwecke dieses Abschnitts hat „Kontrolle” die in der Definition von „verbundene Unternehmen” in Abschnitt 1 festgelegte Bedeutung.

18.4. Wenn BRAINR diese Vereinbarung an einen direkten Wettbewerber des Kunden abtritt, kann der Kunde das betroffene Bestellformular mit einer Frist von sechzig (60) Tagen schriftlich kündigen. Bei einer solchen Kündigung erstattet BRAINR dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit des Abonnements, berechnet auf Tagesbasis. Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet „direkter Wettbewerber” jedes Unternehmen, das in denselben geografischen Märkten und Produktkategorien direkt mit den Kerngeschäftsaktivitäten des Kunden konkurriert.

18.5. Im Falle einer Übertragung durch BRAINR gemäß Abschnitt 18.3 wird BRAINR den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Übertragung benachrichtigen, und diese Vereinbarung sowie alle bestehenden Bestellformulare sind für die Abtretungsempfänger, Übertragungsempfänger und Rechtsnachfolger der Parteien dieser Vereinbarung verbindlich und kommen diesen zugute.

19. Allgemeine Bestimmungen

19.1. Aus dem Verhalten oder der Nichtdurchsetzung oder Nichtausübung von Rechten aus dieser Vereinbarung lässt sich kein Verzicht ableiten, und ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Partei, die den Verzicht geltend macht, unterzeichnet ist.

19.2. Keine Bestimmung einer Bestellung oder eines anderen vom Kunden verwendeten oder bereitgestellten Formulars ersetzt, ändert oder ergänzt die Bedingungen dieser Vereinbarung und eines mit dem Kunden ausgefüllten Bestellformulars. Alle Dokumente im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und einem Bestellformular dienen ausschließlich administrativen Zwecken (z. B. zum Nachweis der Annahme eines Bestellformulars durch den Kunden und zur Erleichterung interner Beschaffungsprozesse) und haben keine rechtliche Wirkung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestellung und dieser Vereinbarung oder einem Bestellformular sind diese Vereinbarung und das Bestellformular maßgebend.

19.3. Die Parteien vereinbaren, dass jede Partei im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung alle Gesetze einhält, die für die jeweilige Erfüllung dieser Vereinbarung durch diese Partei gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche, Kartellgesetze, Gesetze zu Wirtschaftssanktionen, Exportkontrollgesetze, Datenschutz- und Datensicherheitsgesetze sowie Gesetze zur Bekämpfung moderner Sklaverei und Menschenhandel.

19.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BRAINR den Namen und das Logo des Kunden verwenden und auf seiner Website, in öffentlichen Unterlagen und in seinen Marketingmaterialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pressemitteilungen, Fallstudien, White Papers und Webinare, darauf hinweisen darf, dass der Kunde Kunde von BRAINR ist. Jede solche Nennung erfolgt in Übereinstimmung mit den Stilrichtlinien oder Anforderungen des Kunden, die BRAINR von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden.

19.5. Abschnitte und/oder Klauseln 5 (Nutzungsbeschränkungen), 7.8. (Wirkung der Kündigung), 9 (Rechte an geistigem Eigentum), 10 (Vertrauliche Informationen), 11 (Personenbezogene Daten), 12 (Gewährleistungen), 13 (Freistellung), 14 (Haftungsbeschränkung), 16 (Mitteilungen), 17 (Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit) und 19 (Allgemeine Bestimmungen) dieser Vereinbarung bleiben auch nach der Kündigung bestehen, unbeschadet anderer Verpflichtungen, die gemäß geltendem Recht oder dieser Vereinbarung ebenfalls nach dem Kündigungstermin in Kraft bleiben.

19.6. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung im erforderlichen Mindestmaß geändert, um sie gültig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, wird die Bestimmung aus dieser Vereinbarung gestrichen. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

19.7. Diese Vereinbarung und alle Bestellformulare können in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die zusammen ein und dasselbe Dokument bilden. Elektronische Signaturen und elektronisch signierte Dokumente haben die gleiche Rechtswirksamkeit wie Originalunterschriften und -dokumente.

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Rahmenvertrag haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an support@brainr.co oder per Post an:

BRAINR S.A.
Zona industrial da Zicofa
lote 4
2415-314 Leiria
Portugal