Dienstleistungsvertrag

Inhaltsverzeichnis

Letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2025

Diese Vereinbarung über professionelle Dienstleistungen (die „PSA“) regelt die Erbringung professioneller Dienstleistungen durch BRAINR, S.A. („BRAINR“, „wir“, „uns“) für den in einer entsprechenden Leistungsbeschreibung oder einem Bestellformular genannten Kunden („Kunde“, „Sie“).

Diese PSA gilt für Implementierungen, Onboarding, Konfiguration, Beratung, Schulungen, Integrationen, Projektmanagement und andere damit verbundene professionelle Dienstleistungen (die „Dienstleistungen“) im Zusammenhang mit den Softwareprodukten von BRAINR.

Diese PSA ist unabhängig von der auf unserer Website verfügbaren Rahmenabonnementvereinbarung (die „MSA“) und ändert diese nicht. Die MSA regelt die Abonnementrechte für die SaaS-Lösung von BRAINR und bleibt die einzige Vereinbarung, die den Zugriff auf die Software und deren Nutzung regelt. Die MSA legt außerdem fest, dass professionelle Dienstleistungen ausschließlich dieser PSA unterliegen. brainr.com

Wenn Sie diese PSA im Namen eines Unternehmens akzeptieren, erklären Sie, dass Sie befugt sind, diese juristische Person zu vertreten.

1. Leistungsumfang

1.1. Die Dienstleistungen sind in einer oder mehreren Leistungsbeschreibungen („SOWs“) oder Bestellformularen für professionelle Dienstleistungen beschrieben, die auf diese PSA verweisen.

1.2. Jede Leistungsbeschreibung definiert, soweit zutreffend:

  • Leistungen und Aktivitäten im Rahmen des Projektumfangs,

  • Projektphasen und voraussichtlicher Zeitplan,

  • Annahmen und Ausschlüsse,

  • Verantwortlichkeiten und Voraussetzungen des Kunden,

  • Gebühren, Abrechnungsplan und Zahlungsfristen,

  • Akzeptanzkriterien,

  • Liefermodell (BRAINR, Partner oder gemischt).

1.3. Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in einer unterzeichneten Leistungsbeschreibung enthalten sind, fallen nicht in den Leistungsumfang und erfordern eine neue Leistungsbeschreibung oder einen Änderungsauftrag.

2. Lieferung durch BRAINR und Partner

2.1. Die Dienstleistungen können von BRAINR oder von BRAINR autorisierten Dritten („Partner“) erbracht werden.

2.2. In der entsprechenden Leistungsbeschreibung wird festgelegt, ob ein Partner:

  • als Subunternehmer unter der Verantwortung von BRAINR tätig sind oder

  • als unabhängiger Dienstleister direkt mit dem Kunden Verträge abschließen.

2.3. Wenn ein Partner direkt mit dem Kunden einen Vertrag abschließt, unterliegen die Dienstleistungen des Partners der Partnervereinbarung, und BRAINR ist nicht für die Leistung des Partners verantwortlich, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung (SOW) festgelegt.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde wird:

  • einen Projektverantwortlichen und wichtige Nutzer mit Entscheidungsbefugnis ernennen,

  • zeitnahen Zugang zu Einrichtungen, Systemen, Ausrüstung und Personal bereitstellen,

  • Daten, Stammdaten und Dokumentation nach Bedarf zur Verfügung stellen,

  • die Einsatzbereitschaft der in der Leistungsbeschreibung genannten Systeme und Infrastrukturen von Drittanbietern sicherstellen,

  • Überprüfen Sie die Ergebnisse und geben Sie innerhalb der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fristen Feedback oder Ihre Zustimmung.

3.2. BRAINR haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch Dritte unter der Kontrolle des Kunden verursacht werden. Solche Verzögerungen können eine Änderung des Zeitplans erforderlich machen und zusätzliche Kosten verursachen.

4. Projektsteuerung und Änderungskontrolle

4.1. Die Dienstleistungen werden gemäß dem SOW-Projektplan und den Abhängigkeiten erbracht.

4.2. Jede Partei kann Änderungen hinsichtlich Umfang, Leistungen, Zeitplan oder Ressourcen anfordern.

4.3. Änderungen sind nur durch einen schriftlichen Änderungsauftrag oder eine aktualisierte Leistungsbeschreibung wirksam, die von beiden Parteien unterzeichnet (oder anderweitig akzeptiert) wurde.

4.4. BRAINR ist nicht verpflichtet, mit den Änderungsarbeiten zu beginnen, bis sich die Parteien schriftlich über die Auswirkungen auf den Zeitplan und die Gebühren geeinigt haben.

5. Gebühren, Rechnungsstellung und Ausgaben

5.1. Die Gebühren und Abrechnungsmeilensteine sind in der geltenden Leistungsbeschreibung angegeben.

5.2. Sofern in einer Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben:

  • Rechnungen werden nach Meilensteinen oder monatlich nachträglich ausgestellt.

  • Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.

  • Überfällige Beträge können mit dem gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz verzinst werden.

5.3. Angemessene Reise- und Auslagenkosten, die für Vor-Ort-Dienstleistungen erforderlich sind, werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt, sofern sie im Leistungsumfang vorab genehmigt wurden.

5.4. Alle Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder gleichwertige Steuern. Der Kunde ist für alle anfallenden Steuern verantwortlich, mit Ausnahme der Steuern auf die Einkünfte von BRAINR.

6. Abnahme der Liefergegenstände

6.1. Die Abnahmekriterien und Überprüfungszeiträume sind in jedem SOW festgelegt.

6.2. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn:

  • Der Kunde erteilt seine schriftliche Zustimmung oder

  • die Annahmefrist ohne schriftliche Ablehnung abläuft oder

  • Der Kunde nutzt das Lieferprodukt in der Produktion, je nachdem, was zuerst eintritt.

6.3. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen und ausreichende Details enthalten, um das Problem zu reproduzieren. BRAINR wird die betroffenen Dienstleistungen erneut erbringen oder das Lieferergebnis korrigieren, als einzige Abhilfe.

7. Geistiges Eigentum

7.1. Hintergrund-IP. Jede Partei behält das Eigentum an sämtlichem geistigen Eigentum, das sie unabhängig von dieser PSA besaß oder entwickelt hat („Hintergrund-IP“).

7.2. Zu erbringende Dienstleistungen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben:

  • BRAINR ist Eigentümer aller im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Ergebnisse, mit Ausnahme des Hintergrund-IP des Kunden.

  • BRAINR gewährt dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Liefergegenstände ausschließlich für interne Geschäftsabläufe des Kunden im Zusammenhang mit der BRAINR-Software.

7.3. Materialien des Kunden. Der Kunde gewährt BRAINR ein beschränktes Recht zur Nutzung der Daten, Materialien und Systeme des Kunden, jedoch nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.

7.4. Feedback. Der Kunde gewährt BRAINR ein unbefristetes, weltweites, gebührenfreies Recht, Feedback zu nutzen und in BRAINR-Produkte und -Dienstleistungen zu integrieren, ohne dass daraus Verpflichtungen entstehen.

8. Professionelle Garantie

8.1. BRAINR erbringt die Dienstleistungen auf professionelle und fachgerechte Weise in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Branchenstandards.

8.2. Mit Ausnahme der Gewährleistung in Abschnitt 8.1 werden die Dienstleistungen und Leistungen „wie besehen“ bereitgestellt, und BRAINR lehnt jegliche andere Gewährleistung ab, einschließlich stillschweigender Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

8.3. Das einzige Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung dieser Garantie ist die erneute Erbringung der nicht konformen Dienstleistungen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine der Parteien für indirekte, zufällige, besondere, Folge- oder Strafschäden, die sich aus den Dienstleistungen ergeben, einschließlich entgangener Gewinne, Einnahmen, Goodwill oder Daten.

9.2. Die gesamte kumulierte Haftung von BRAINR im Rahmen dieser PSA übersteigt nicht die Dienstleistungsgebühren, die gemäß dem spezifischen SOW, der zu der Forderung geführt hat, gezahlt wurden oder zu zahlen sind.

9.3. Diese Einschränkungen gelten nicht für:

  • Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann,

  • Verletzung der Vertraulichkeit,

  • Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei,

  • Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten.

10. Vertraulichkeit

10.1. Jede Partei kann von der anderen Partei nicht öffentliche Informationen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen erhalten („vertrauliche Informationen“).

10.2. Die empfangende Partei wird:

  • Vertrauliche Informationen nur zur Erbringung oder zum Empfang von Dienstleistungen verwenden,

  • mit angemessener Sorgfalt schützen,

  • Geben Sie diese Informationen nur an Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Partner weiter, die sie benötigen und die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens ebenso streng sind wie diese PSA.

10.3. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die ohne Verletzung öffentlich zugänglich sind, unabhängig entwickelt wurden, vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren oder ohne Einschränkung von einem Dritten erhalten wurden.

10.4. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung, sofern gesetzlich keine längere Frist vorgeschrieben ist.

11. Datenschutz

11.1. Jede Partei hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der DSGVO, sofern diese anwendbar ist.

11.2. Wenn BRAINR personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) ab.

11.3. Der Kunde bestätigt, dass er über eine rechtmäßige Grundlage verfügt, um BRAINR personenbezogene Daten für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1. Diese PSA beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens der ersten Leistungsbeschreibung und läuft bis zum Abschluss oder zur Beendigung aller Leistungsbeschreibungen.

12.2. Jede Partei kann einen SOW oder diesen PSA wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung kündigen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wurde.

12.3. Jede Partei kann den Vertrag sofort kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.

12.4. Bei Beendigung:

  • Der Kunde bezahlt die bis zum Kündigungstermin erbrachten Dienstleistungen.

  • Prepaid-Servicegebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

  • Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei auf Verlangen zurückgeben oder vernichten.

13. Abwerbeverbot

Während der Erbringung der Dienstleistungen und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Abschluss wird der Kunde keine BRAINR-Mitarbeiter, die direkt an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind, wissentlich für eine Anstellung anwerben, außer im Rahmen einer allgemeinen, nicht zielgerichteten Personalbeschaffung.

14. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, Terrorismus, Pandemien, staatlichen Maßnahmen oder Ausfällen, die nicht von der betroffenen Partei verursacht wurden.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese PSA unterliegt den Gesetzen Portugals. Alle Streitigkeiten, die sich aus den Dienstleistungen ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Lissabon, Portugal, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

16. Kontakt

Fragen zu dieser PSA richten Sie bitte an:

BRAINR, S.A.
E-Mail: hello@brainr.co
Adresse: Zona Industrial da Zicofa, Lote 4, Cova das Faias, 2415-314 Leiria, Portugal. brainr.com